Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Widerruf Darlehensvertrag: Ihre Rechte

22. Juni 2021

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehen

Ein Verbraucher, der nicht ausreichend über das ihm zustehende Widerrufsrecht informiert wurde, kann seinen Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Dies gilt nicht für Immobiliendarlehen, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Hier ist dieser Widerrufsjoker inzwischen verjährt.

Neuere Immobilienfinanzierungen sind von dieser Verjährung des Widerrufsrechts nur teilweise betroffen – viele verjähren inzwischen nach gut einem Jahr. Auch bei Verbraucherdarlehen wie z.B. Autokrediten verjährt der Widerrufsjoker nicht. Und auch heute noch entsprechen nicht alle Widerrufsbelehrungen geltendem Recht. So hat der EuGH im März 2020 geurteilt, dass Kaskadenverweise unzulässig sind.

Immobilienkredit widerrufen? Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt

Wenn auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, können Sie nicht nur die von Ihnen möglicherweise bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerhalten. In vielen Fällen gibt es sogar eine Rückerstattung.

Voraussetzungen für den Widerruf eines Darlehensvertrags

Der Widerruf des Darlehensvertrages ist möglich, wenn er zwischen 10.06.2010 und 21.03.2016 abgeschlossen wurde. Bei älteren Krediten ist die Widerrufsmöglichkeit inzwischen verjährt. Bei neueren Darlehen ist der Widerruf maximal 1 Jahr und 14 Tage nach dem Abschluss möglich.
Wenn Sie bei Vertragsabschluss nicht oder nur unzureichend über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, konnte auch die Widerrufsfrist nicht beginnen und Sie haben damit auch lange nach Vertragsschluss ein Widerrufsrecht.

Mit der Widerrufsbelehrung muss Sie der Kreditgeber deutlich über Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten informieren. Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung sind z.B.:

  • Abwandlung der offiziellen Muster-Widerrufsbelehrung: Seit 2010 sind die Banken „auf der sicheren Seite“, wenn sie das offizielle Muster verwenden. Weichen sie dagegen auch nur geringfügig vom offiziellen Muster ab, dann müssen sie auch für Fehler in der Vorlage geradestehen. So war z.B. die Muster-Widerrufsbelehrung von 2002 nicht eindeutig formuliert und damit ungültig. Verwendet die Bank dagegen eine komplett eigene Widerrufsbelehrung, so muss diese im Einzelfall genau geprüft werden.
  • Die Widerrufsbelehrung wird gar nicht erst ausgehändigt. Dieser Fall kommt aber nur noch selten vor.
  • Wichtige Angaben in der Widerrufsbelehrung sind falsch, irreführend oder fehlen. Beispiele dafür sind die Folgen des Widerrufs (auch für verbundene Geschäfte), die Adresse der Bank, die Textformerfordernis, die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sowie die Dauer und der Beginn der Widerrufsfrist. Nach einem EuGH-Urteil ist auch ein sogenannter „Kaskadenverweis“ für einen Verbraucher nicht zumutbar.
  • Die Widerrufsbelehrung enthält verwirrende Ergänzungen – auch in Fußnoten.
  • Die Widerrufsbelehrung war nicht (ausreichend) hervorgehoben.

Fehlen im eigentlichen Kreditvertrag wichtige Informationen, so beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn diese Informationen nachgereicht werden und sie verlängert sich auf 30 Tage.

Für manche Kreditarten ist keine Widerrufsmöglichkeit vorgesehen. Für viele Immobiliendarlehen ist die Möglichkeit zum Widerruf inzwischen verjährt. Genauere Informationen finden Sie im Abschnitt „Welche Kredite können widerrufen werden?

Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben zu versenden und ggf. einen Zeugen hinzuzuziehen. Grundsätzlich reicht aber auch schon eine Email.

Wenn die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehens korrekt war, können Sie dennoch eine eventuell gezahlte Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Diese auch unter anderen Namen (Disagio, Kreditgebühr etc.) bekannte Gebühr ist bei Krediten auf jeden Fall unzulässig – und zwar sowohl für Verbraucher als auch für Gewerbetreibende.

Was passiert, wenn ich meinen Kreditvertrag widerrufe?

Wenn Sie Ihren Kreditvertrag erfolgreich widerrufen haben, erfolgt eine Rückabwicklung des Darlehens innerhalb von 30 Tagen. Dies bedeutet zum einen, dass Sie die Restschuld begleichen müssen. Haben Sie dafür nicht genügend Geld flüssig, sollten Sie sich daher rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Über mögliche Kosten können Sie sich z.B. bei Tarifcheck für Baufinanzierung * oder Konsumkredite * informieren.

Für die Zeit, in der Sie über die Kreditsumme verfügen konnten, müssen Sie nur dann einen Nutzungsersatz (Zins) zahlen, wenn Sie beim Vertragsabschluss darüber informiert wurden und zugestimmt haben. Die Bank muss dagegen für die bereits bezahlten Zinsen und Tilgungsleistungen grundsätzlich kein Nutzungsentgelt bezahlen. Das hat der EuGH im Juni 2020 klargestellt (Az. C-301/18).

Bei „verbundenen Geschäften“ (z.B. Autokredit und Autokauf) führt ein Widerruf des Darlehens auch zu einer Rückabwicklung des anderen Geschäfts. Die Verbraucher erhalten dann Anzahlung und Raten bis auf die gezahlten Zinsen zurück. Bei einem Abschluss des Kreditvertrags ab dem 13.06.2014 müssen Verbraucher bei einem Widerruf nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn Sie dem bei Vertragsabschluss nicht explizit zugestimmt haben.

Erfahrungsgemäß werden sich die Banken mit allen Mitteln gegen einen Widerruf wehren, da es hier um hohe Summen geht. Daher ist es entscheidend, dass Sie Ihrer Bank keine Angriffsfläche bieten und selbst keine Fehler machen. Wichtig ist, dass Sie bereits beim Widerruf Ihre Forderung exakt beziffern und begründen. Aufgrund der komplexen Sachlage empfehlen wir dafür die Einschaltung eines Spezialisten.

Immobilienkredit widerrufen? Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt

Wie lange kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Nach geltendem Recht können Sie einen laufenden Darlehensvertrag unbegrenzt lange widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Allerdings ist der Widerrufsjoker für Immobilienkredite, die bis zum 10.6.2010 abgeschlossen wurden, inzwischen verjährt. Zumindest bei im Fernabsatz geschlossenen Darlehensverträgen ist ein Widerruf i.d.R. nicht mehr möglich, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt wurde.

Welche Kredite können widerrufen werden?

Grundsätzlich gibt es bei allen Arten von Darlehen für Verbraucher ein Widerrufsrecht. Es spielt daher keine Rolle, ob es sich um einen Immobilienkredit oder um einen einfachen Ratenkredit handelt. Auch die Autofinanzierung – inkl. Leasing – kann betroffen sein. Das 14-tägige Widerrufsrecht steht Ihnen aber nur in folgenden Fällen zu:

  • Sie haben den Kredit als Verbraucher aufgenommen und nicht als Selbständiger. Die Situation bei Darlehen zur Unternehmensgründung ist dagegen nicht abschließend geklärt.
  • Es handelt sich nicht um eine Pfandleihe. (Für Immobilienkredite mit Grundschuld oder normale Verbraucherdarlehen, bei denen z.B. ein Auto als Sicherheit dient, gilt das Widerrufsrecht dagegen schon.)
  • Das Darlehen wurde nicht nur kurzfristig (bis 3 Monate) oder über einen sehr kleinen Betrag (bis 200 €) vergeben.
  • Es handelt sich nicht um ein Arbeitgeberdarlehen.
  • Es handelt sich nicht um einen im Fernabsatz abgeschlossenen Darlehensvertrag, bei dem der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde.

Falsche Widerrufsbelehrungen lagen besonders häufig bei ING-DiBa, DSL-Bank, Hamburger Sparkasse und Dresdner Bank vor, aber auch andere Banken hatten und haben zum Teil massive Probleme.

Immobilienkredit widerrufen? Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt

Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf umgehen

Wird ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt, kann die Bank für die entgangenen Zinsen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese liegt im internationalen Vergleich in Deutschland weit über dem Durchschnitt und ist im aktuellen Niedrigzinsumfeld gerade bei älteren Verträgen besonders hoch.

Wenn Sie Ihre Immobilienfinanzierung dennoch vorzeitig beenden müssen – z.B. nach dem Verkauf der Immobilie – können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag fehlerhaft war. In diesem Fall sparen Sie sich aber nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung, die Bank muss Ihnen oft sogar noch etwas zurückzahlen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über die Folgen des Widerrufs.

Übrigens: Auch wenn die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehens nicht fehlerhaft war, können Sie einen Immobilienkredit nach 10 Jahren auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.

Rechtliche Hintergründe zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bei Darlehen

Der BGH hat wiederholt klar gestellt, dass an die Widerrufsbelehrung sehr strenge Anforderungen zu stellen sind, z.B. in den Urteilen VIII ZR 82/10, III ZR 83/11 und III ZR 252/11. So kann es sein, dass bereits die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ nicht deutlich genug formuliert ist. Die Bank kann sich dabei auch nur dann auf die Schutzwirkung der offiziellen Musterwiderrufsbelehrung berufen, wenn sie sie komplett übernommen hat und auch die Gestaltungshinweise einhält.

Der EuGH hat das ewige Widerrufsrecht bei im Fernabsatz abgeschlossenen Kredit-Verträgen etwas eingeschränkt (Urteil vom 11.9.2019, Az. C-143/18): Demnach erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden bereits vor Ende der Widerrufsfrist voll erfüllt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass darauf in der Widerrufsbelehrung hingewiesen wurde. Davon sind Darlehen betroffen, die bereits vollständig zurückgezahlt wurden.

Mit dem Beschluss XI ZR 116/15 vom 22.9.2015 hat der BGH festgelegt, wie nach dem Widerruf die Rückabwicklung eines Darlehens zu erfolgen hat. Dabei wurde insbesondere das Nutzungsentgelt für bereits bezahlte Raten eingeführt. Der BGH hat außerdem entschieden, dass es bei der Deckungszusage durch die Rechtsschutzsversicherung nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde (Az.: IV ZR 200/16).

Übrigens: Es gibt auch einen Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen.

* Bei Links, die mit einem Sternchen versehen sind, handelt es sich um eine ANZEIGE. Klicken Nutzer auf diesen Link, erhalten wir unter Umständen eine Provision. Grundsätzlich erstellen wir zuerst unsere Beiträge unabhängig davon, ob sich Thema und Inhalte für Werbung eignen. Erst danach erkundigen wir uns, ob es zu diesem Thema z.B. Dienstleisungsanbieter oder Bücher gibt, für die auf der entsprechenden Seite Werbung gemacht werden kann. Die Links stellen keine Empfehlung von Rechtecheck.de dar und haben keinen Einfluss auf die Inhalte der Artikel.

Das könnte Sie auch interessieren: