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Reisegepäckversicherung – sinnvoll oder nicht?

Reisegepäckversicherung – sinnvoll oder nicht?
15. Juli 2023

Zusammenfassung:

  • Eine Reisegepäckversicherung kommt für Schäden am Gepäck auf, die während der Reise auftreten.
  • Allerdings schließen viele Versicherungen diverse Produktkategorien aus, sodass längst nicht alle mitgeführten Gegenstände versichert sind.
  • Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich in der Regel nicht, wenn Sie nicht mit besonders wertvollem Gepäck reisen.

Der Urlaub steht bevor und die Reise geht ins Ausland. Dort warten nicht nur Palmen und Meer, sondern auch alle möglichen potenziellen Gefahren. So könnte auch dem wertvollen Hab und Gut etwas zustoßen, das Sie begleitet – Ihrem Reisegepäck. Um mit gutem Gefühl in Urlaub zu fahren, setzen manche Reisende auf eine Reisegepäckversicherung. Aber ist sie überhaupt sinnvoll? Und was genau versichert sie?

Wofür zahlt die Reisegepäckversicherung?

Reisegepäckversicherungen kommen für Beschädigungen des Gepäcks während der Reise auf. Versichert sind darüber hinaus auch Diebstähle und Raubüberfälle. Allerdings führen die meisten Reisegepäckversicherungen lange Ausschlusslisten in ihrem Bedingungswerk, die ausgerechnet die wertvollsten Habseligkeiten aus dem Versicherungsschutz herausnehmen. Dazu können zum Beispiel Schmuck, Bargeld, amtliche Dokumente und elektronische Gegenstände wie das Smartphone oder der Laptop zählen. Sogar Gegenstände wie die Brille oder Kontaktlinsen, Hörgeräte, aber auch Fotoausrüstungen sind manchmal nicht versichert. Oder aber die Versicherung bietet zwar grundsätzlich einen umfassenden Schutz, versichert aber manche Gegenstände wie Laptops oder Sportgeräte nur anteilig.

Was geschützt ist und was nicht, hängt aber letztlich stets von dem individuellen Versicherungsvertrag ab. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss genau nachlesen und auch verschiedene Anbieter vergleichen, um die für Sie beste Option zu finden.

Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Eine Reisegepäckversicherung ist für die meisten Urlauber nicht sinnvoll. Denn für viele versicherte Schäden wie zum Beispiel Gepäckverlust müssen andere Unternehmen wie der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft ohnehin aufkommen. Zudem müssen Versicherungsnehmer oft diverse Hürden überwinden, wenn sie den Schutz tatsächlich in Anspruch nehmen möchten.

Nachweispflicht

Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, nachzuweisen, wie viel das versicherte Gepäck wert war. Dies gelingt zwar im Prinzip mit Fotos sämtlicher eingepackter Gegenstände und Kaufbelege. Der damit verbundene Aufwand ist vielen Reisenden aber gerade im Urlaubstrubel zu viel, weshalb sie darauf verzichten und im Versicherungsfall Nachweisschwierigkeiten bekommen.

Zudem müssen Versicherungsnehmer den Versicherungsfall unverzüglich anzeigen. Wurde das Gepäck aber aufgrund eines Unfalls, eines Raubüberfalls oder eines ähnlichen Vorfalls beschädigt, haben Reisende oft anderes zu tun, als sich mit ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen. Das kann aber dazu führen, dass die Gepäckversicherung nicht mehr die vollen Kosten übernimmt oder die Zahlung sogar ganz verweigert.

Grobe Fahrlässigkeit

Ist die Reisegepäckversicherung der Meinung, dass der Versicherungsnehmer nicht ausreichend auf sein Gepäck aufgepasst hat, kürzt sie gerne die Leistung. Diese sogenannte grobe Fahrlässigkeit ist schnell erreicht – zum Beispiel dann, wenn der Koffer nicht permanent in der Hand gehalten oder zwischen den Beinen eingeklemmt wurde.

Oft nur Zeitwert versichert

Selbst wenn Sie als Versicherungsnehmer alles richtig gemacht haben, fällt die Zahlung der Versicherung oft unerwartet gering aus. Denn sie erstattet keineswegs den Kaufpreis, den Sie für Ihre beschädigten Artikel gezahlt haben, sondern nur den Zeitwert. Er sinkt von Jahr zu Jahr und wird insbesondere bei älteren Produkten verschwindend gering.

Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Eine Reisegepäckversicherung ist allenfalls dann sinnvoll, wenn Sie mit besonders hochwertigem Gepäck reisen. Machen Sie sich vor dem Vertragsschluss aber mit den genauen Versicherungsbedingungen vertraut und lesen Sie insbesondere auch nach, welche Ausschlüsse und Höchstwertgrenzen gelten.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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