Bei Flugverspätung (über 3 Stunden am Zielort), Flugausfall, verweigertem Boarding, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen und sogar manchmal bei Streiks stehen Ihnen nach EU-Recht (EU-Verordnung 261/2004) Entschädigungen zu. Und dies unabhängig, ob die Airline direkt eine Schuld trägt, oder nicht.

Das steht Ihnen zu:

  • Flugstrecke bis 1.500km: 250 Euro pro Person
  • Flugstrecke bis 3.500km: 400 Euro pro Person
  • Flugstrecke über 3.500km: 600 Euro pro Person (Ziel oder Start ausserhalb der EU)

Zahlen Sie keine Provision, probieren Sie es selbst.

Mit RECHTECHECK fordern Sie selbst in nur 2 Minuten Ihre Entschädigung ein. Im Erfolgsfall erhalten Sie 100% Ihrer Ansprüche. Deswegen: versuchen Sie es selbst, bevor Sie kostenpflichtige Entschädigungsdienste beauftragen. Viele Airlines bezahlen inzwischen direkt oder bieten großzügige Fluggutscheine an. Bezahlt die Airline dennoch nicht, können Sie immer noch einen Service oder alternativ einen Anwalt beauftragen – Sie machen mit diesem Schritt also sicher keinen Fehler.

Und so funktioniert unser kostenloser Service: Sie erfassen Ihren verspäteten Flug und Ihre Daten über unser Formular. Unser System erstellt dann auf Basis der uns vorliegenden Adressdaten der Airline (Email oder Fax) Ihre Entschädigungsforderung an die Fluglinie. Mit einem Klick versenden Sie dann direkt – komplett kostenlos. Nach einer Frist von 14 Tagen prüfen Sie, ob die Fluglinie an Sie bezahlt hat. Falls ja, prima! Sie haben sich Provision anderer Dienste gespart. Falls nicht, können Sie dann immer noch einen Service oder Anwalt beauftragen. Wir werden Ihnen dann einige geprüfte Serviceanbieter empfehlen und würden uns freuen, wenn Sie sich für einen davon entscheiden würden, da wir von diesen eine geringe Komission erhalten.

  • ONLINE ANBIETER

  • Risiko: 0€
  • Provision: bis 35%
  • Vertrag nötig: ja
  • Zeitaufwand: gering
  • Rechtecheck

  • Risiko: 0€
  • Provision: 0% (kostenlos)
  • Vertrag nötig: nein
  • Zeitaufwand: 2 Minuten
  • ANWALT

  • Risiko: bis zu 682€
  • Provision: keine
  • Vertrag nötig: ja
  • Zeitaufwand: höher

Entschädigung bei Flugverspätung - die Fakten.

Fluggäste haben das Recht auf Entschädigungen, wenn sie von Flugverspätungen oder Ausfällen betroffen sind, sofern diese nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden. Ab einer Verspätung von einer Stunde und einem Flugausfall haben sie Anspruch auf Entschädigung, wobei bereits nach 2 Stunden eine Verpflegungszulage zusteht. Ab 3 Stunden haben Sie in der Regel Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person.

Verhalten der Airlines bei Flugverspätungen unterschiedlich

Entschädigungszahlungen sind bei Airlines immer eine Frage der Unternehmenspolitik. Manche machen es ihren Kunden leicht und bezahlen auf erste Anforderungen. Andere erst, wenn sie verklagt werden und tatsächlich verlieren. Aber: Es gibt keine echte Frist, sondern nur die normale Verjährung. Diese beginnt am Ende des laufenden Kalenderjahres, in dem die Flugverspätung entstanden ist und beträgt dann volle drei Jahre. Hatten Sie also im Sommer 2022 eine Flugverspätung, verjähren Ihre Ansprüche erst Ende 2025.

Erst selbst versuchen.

Wir bei RECHTECHECK helfen Ihnen gerne mit unserem kostenlosen Service. Vorteil: Sie müssen kein eigenes Schreiben verfassen und sich irgendwelche Musterbriefe dazu laden. Und: mit uns senden Sie Ihre Entschädigungsforderung für die Flugverspätung oder den Flugausfall direkt an die Airline - per Email oder in manchen Fällen per Fax (ebenfalls kostenlos). Testen Sie es einfach.

Wieso bietet RECHTECHECK diesen Service kostenlos?

Wir bei RECHTECHECK sind immer bemüht unseren Lesern Kosten zu sparen. Deshalb haben wir für Sie diesen kostenlosen Service bereitgestellt. Sollte jedoch in dem einen oder anderen Fall eine Airline nicht zur Entschädigungszahlung bereit sein, würden wir uns freuen, wenn Sie sich dann für einen von uns empfohlenen Service entscheiden. Wir haben diese Anbieter geprüft und denken, daß diese Ihre Interessen am Besten vertreten. Auch wir sind an Ihrem Erfolg interessiert, denn im Erfolgsfall erhalten wir für diese Empfehlung eine kleine Kommission.