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Private und betriebliche Altersvorsorge – Wie sichert man die Rente?

11. November 2016

Private Altersvorsorge oder betriebliche Altersvorsorge – pauschale Antwort möglich?

Wenn es um die Altersvorsorge geht, eröffnet sich dem Arbeitnehmer ein riesiges Feld an Vorsorgemöglichkeiten. Diese werden von dem jeweiligen Vermittler immer als die beste, die günstigste oder die sinnvollste Altersvorsorgemöglichkeit angepriesen. Da die gesetzliche Rente im Alter kaum ausreichen wird, ist seitens des Arbeitnehmers Eigeninitiative gefragt.

Doch wo gibt es für den Arbeitnehmer später tatsächlich die höchste Rente? Kann überhaupt eine pauschale Antwort auf die Frage nach der optimalen Altersvorsorge gegeben werden? Betriebliche Altersvorsorge oder private Altersvorsorge wie Rürup Rente oder Riester Rente – wie findet der Sparer das passende Vorsorgemodell?

Betriebliche Altersvorsorge – Entgeltumwandlung und Steuervorteile

Die betriebliche Altersvorsorge stellt einen Versicherungsvertrag dar, der vom Arbeitgeber vermittelt wird. Im Rahmen der Entgeltumwandlung wird der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat den Vorteil, dass sich der Arbeitnehmer weder um die Durchführung der Altersvorsorge noch um die damit verbundenen Formalitäten kümmern muss. Arbeitgeber sind außerdem oft bereit oder tariflich verpflichtet, einen Teil der bAV beizusteuern. Ein weiterer Vorteil stellt die Freiheit von Steuern und Sozialabgaben dar, sodass sich die bAV insbesondere für niedrigere Einkommen lohnt. Die bAV birgt allerdings auch Nachteile: Für den abgeführten Lohnanteil werden keine Rentenversicherungsbeträge gezahlt, was eine niedrigere gesetzliche Rente zur Folge hat. Außerdem werden von der später ausgezahlten betrieblichen Rente die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Staatlich geförderte private Altersvorsorge – Riester Rente und Rürup Rente

Sowohl Riester Rente als auch Rürup Rente stellen eine staatlich geförderte private Altersvorsorge dar. Die Riester Rente wird durch staatliche Zulagen oder durch Steuerrückzahlungen gefördert und richtet sich vornehmlich an Angestellte. Bei der Riester Rente müssen Sparer vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens einbezahlen, um die volle Grundzulage zu erhalten, wobei es für jedes Kind staatliche Zulagen gibt. Vorteilhaft ist die Riester Rente daher insbesondere für Eltern. Da die Steuerrückzahlung umso größer ausfällt je höher auch das Einkommen der versicherten Person ist, lohnt sich die Riester Rente auch für überdurchschnittlich gut verdienende Arbeitnehmer. Außerdem wird von der Riester Rente kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Negativ wirkt sich aus, dass Leistungen aus der Riester Rente in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerpflichtig sind. In der Einzahlungsphase fallen zusätzlich auch Sozialversicherungsbeiträge an.

Neben der klassischen Einzahlung in den Riester-Vertrag kommen geförderte Produkte wie beispielsweise Riester Fondssparpläne in Betracht. Rechnerisch fällt die staatliche Förderung bei einem Fondsparplan umso mehr ins Gewicht, je weniger Rendite die Anlage selbst erbringt. Sollte sich die Fondsanlage im schlechtesten Fall überhaupt nicht verzinsen, sorgt allein die staatliche Förderung für eine ansehnliche Rendite. Eine weitere Möglichkeit der Riester Förderung ist die sogenannte Eigenheimrente, auch Wohnriester genannt. Baut oder kauft der Sparer ein Haus oder eine Eigentumswohnung um darin zu leben, besteht mittels staatlicher Zuschüssen zu Darlehen oder Abschlussfinanzierung die Möglichkeit, die Immobilie schneller abzubezahlen und im Alter mietfrei zu wohnen.

Die Rürup Rente, eigentlich Basisrente genannt, stellt ebenfalls eine private Altersvorsorge dar. Diese ist wegen ihrer steuerlichen Behandlung insbesondere für Personen, die keine Riester Rente in Anspruch nehmen können (weil sie beispielsweise selbstständig oder zu einem Versorgungswerk beitragspflichtig sind) eine günstige Alternative. Von Vorteil ist dabei, dass eine flexible Besparung möglich ist. Also die Einzahlung zunächst niedrig gehalten oder im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten ausgesetzt werden kann. Die Rürup Rente bietet keine Möglichkeit auf Einmalzahlungen, sondern stellt eine lebenslange Leibrente dar. Die Rentenauszahlung muss ebenfalls versteuert werden, aber es besteht wie bei der Riester Rente keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung.

Der Erwerb von Immobilien für spätere Mieteinnahmen kann eine lohnenswerte Anlage sein. (Foto: Lukow/photocase)

Immobilien und Aktien als alternative private Altersvorsorge?

Riester- und Rürup Renten sind häufig private Rentenversicherungen, also eine Form der Kapitallebensversicherungen. Eine Kapitallebensversicherung kann aber auch als private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Was zunächst als vorteilhaft gesehen werden kann (immerhin ist eine Kapitallebensversicherung ein Kombiprodukt zwischen Altersvorsorge und Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten), ist in der Vielzahl der Fälle mit wesentlichen Nachteilen verbunden. Kapitallebensversicherungen beinhalten einerseits hohe Vertriebs- und Verwaltungskosten und leiden andererseits enorm unter dem stetig sinkenden Zinssatz für Anlagen. Viele Versicherte möchten daher aus ihrer Kapitallebens- bzw. Rentenversicherung aussteigen. Dabei gibt es aber auch Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung.

Vor diesem Hintergrund kann es durchaus lohnender sein, außerhalb der verschiedenen Versicherungen Geld in Fonds oder Immobilien anzulegen. Um dadurch Erträge wie beispielsweise Mieteinnahmen als private Altersvorsorge in Betracht zu ziehen. Die Aufwandskosten sind wesentlich überschaubarer und der niedrige Zinssatz kann im Hinblick auf Kredite zum Vorteil des Sparers genutzt werden.

Quelle: deutsche-rentenversicherung.de, allianz.de

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