Grundsätzlich müssen sich Aktionäre bei einer Insolvenz „hinten anstellen“, sodass sie ihr Geld in der Regel komplett verlieren. Das gilt nach einem aktuellen Rechtsgutachten von Bitter und Jochum aber nicht für die Schadensersatzansprüche betrogener Anleger. Dieser Anspruch ist grundsätzlich gleichrangig mit den Forderungen anderer Gläubiger. Interessant ist das insbesondere für Anleger, die sich einer Wirecard-Sammelklage anschließen wollen. Zwar ist bei Wirecard nicht mehr wirklich viel zu holen, aber so lässt sich der Schaden zumindest etwas begrenzen.