Ein aktuelles Diesel-Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (Az. 2 U 9/20 vom 15.01.2021) ist auf den ersten Blick wenig überraschend: Der Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens vom Typ Sharan mit dem berüchtigten Motor EA 189 kann sein Auto an VW zurückgeben.
Das OLG Bremen befasste sich in seiner Urteilsbegründung aber auch ausführlich mit den Software-Updates, die nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals auf die Motorsteuerung aufgespielt wurden. Das OLG geht davon aus, dass nach dem Update „die konkrete Möglichkeit des Eintritts weiterer Schäden besteht“. Als Beispiel wurde ein erneuter Rückruf beim VW Eos angeführt. Der erneute Rückruf war nötig geworden, da das KBA den Schadstoffausstoß bei den betroffenen Modellen auch nach dem ersten Update noch als zu hoch eingestuft hatte.