Die Bundesstaatsanwaltschaft in der Schweiz hatte ihr Strafverfahren im VW-Abgasskandal ohnehin nur begonnen, nachdem sie dazu verurteilt wurde. Nach rund 5 Jahren Ermittlungen wird das Verfahren nun voraussichtlich eingestellt, meldet der Schweizer Rundfunk (SRF).
Problematisch ist das unter anderem für etwa 4.700 VW-Kunden in der Schweiz, die sich dem Strafverfahren angeschlossen hatten, um Schadensersatz zu bekommen. Sie bekommen wohl vorerst keine Entschädigung. Die individuellen Klagen in Deutschland aus dem ursprünglichen Dieselskandal sind dagegen inzwischen weitgehend abgeschlossen.
Betroffenen VW-Kunden in der Schweiz bleibt nach Aussage von einem unserer Partner-Anwälte inzwischen wohl nur noch eine individuelle Klage in der Schweiz. Zum einen ist eine Klage in Deutschland für Schweizer nur dann ohne weiteres möglich, wenn sie in Deutschland gekauft haben. Zum anderen hat die Beteiligung an dem schweizer Strafverfahren die Verjährung in Deutschland wahrscheinlich nicht unterbrochen.
Quelle: SRF