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VW-Abgasskandal: Verbraucherfreundliches OLG-Urteil zum EA 288-Motor

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26. April 2021

Das Oberlandesgericht Köln hat im Volkswagen-Abgasskandal erstmals einem Kunden Schadensersatz für Manipulationen beim EA 288-Motor zugestanden. (Az. 19 U 151/20, Urteil vom 19.02.2021) Der EA 288 ist bei den Diesel-Motoren mit kleinem Hubraum (1,6-2,0 l) der Nachfolger des Skandal-Motors EA 189.

Das OLG Köln ging davon aus, dass die Abschalteinrichtungen beim EA 288 eine sittenwidrige Schädigung des Kunden darstellen. Daher kann der Besitzer seinen Wagen an Volkswagen zurückgeben. VW muss dafür den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Die Kläger und das OLG Köln sehen es als erwiesen an, dass beim EA 288 nicht nur sogenannte Thermofenster eingesetzt werden, sondern auch eine Zykluserkennung. Das bedeutet zum einen, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturbereich richtig funktioniert. Zum anderen erkennt die Motorsteuerung auch die Prüfsituation und gibt sich folglich besonders viel „Mühe“ bei der Abgasreinigung. Beides führt dazu, dass die Fahrzeuge im Realbetrieb deutlich mehr Abgase ausstoßen als auf dem Prüfstand.

Auch das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20) hat sich dieser Sichtweise inzwischen angeschlossen.

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