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Verbraucherrechte beim Kauf digitaler Produkte gestärkt

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1. Juli 2021

Das deutsche Kaufvertragsrecht, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, hat bisher fast ausschließlich den Umgang mit analogen Waren geregelt. Dies soll sich mit einem neuen Gesetz ändern. Ziel des Gesetzes ist es, das Kaufvertragsrecht an das digitale Leben anzupassen und Verbraucherrechte beim Kauf digitaler Produkte zu stärken.

Für Waren mit digitalen Elementen gibt es künftig eine Aktualisierungspflicht. Damit sollen die IT-Sicherheit sowie Funktionsfähigkeit der Geräte und Dienste gewährleistet werden. Verkäufer müssen somit Updates für digitale Geräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches bereitstellen. Auch für reine Digitalprodukte, beispielsweise Apps oder Streamingdienste, müssen Updates bereitgestellt werden. Allerdings ist nur sehr ungenau definiert, wie lange die Updatepflicht gilt. Laut Gesetz ist diese so lange gültig, wie es der Käufer des Geräts „aufgrund der Art und des Zwecks der Sache“ erwarten könne.

Daneben stärkt das neue Gesetz auch Gewährleistungsrechte von Verbrauchern. Künftig gilt die gesetzliche Vermutung, dass ein Produktfehler bereits beim Kauf vorlag, für ein Jahr. Der Zeitraum verlängert sich damit um ganze sechs Monate. Gibt ein Käufer ein Produkt aufgrund eines Mangels zurück, muss der Verkäufer den Preis erstatten. In Zukunft genügt dafür der Nachweis über die Rücksendung des Produkts, z. B. ein Postbeleg. Zudem muss der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung tragen.

Mit dem Gesetz wird die EU-Warenkaufrichtlinie im deutschen Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung

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