Das Jahr 2021 fing gut an für geschädigte Anleger der PIM Gold GmbH: Der Insolvenzverwalter Renald Metoja veranlasste eine erste Auszahlung aus der Insolvenzmasse in Höhe von 7,5 % der jeweiligen Anlagen.
Im April 2021 wurde von einem Urteil des OLG Frankfurt berichtet: Das Gericht soll einem Anleger Schadensersatz vom ehemaligen Geschäftsführer von PIM Gold zugesprochen haben. Spannend dürfte sein, ob dort auch etwas zu holen ist.
Später gab es Hinweise darauf, dass Mitarbeiter der PIM Gold GmbH Altgold oder Schmuck unterschlagen haben könnten. Falls der Insolvenzverwalter darauf Zugriff bekommt, erhöht sich die Insolvenzmasse weiter.
Im Sommer 2021 warnte dann die Zeitschrift Finanztest vor unseriösen Anwälten. Diese hatten entweder mit nicht durchsetzbaren Ansprüchen geworben, die dann zu „negativen Feststellungsklagen“ und damit zusätzlichen Kosten für die Anleger führten. Oder sie verlangten für die einfache Anmeldung zur Insolvenztabelle unverhältnismäßig hohe (und bei Vertragsschluss verschleierte) Honorare.