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OLG Köln: EA 189 auch nach Update illegal

In einem Urteil vom 18.12.2020 (Az. 20 U 288/19) stellt das OLG Köln fest, dass ein VW-Käufer auch nach der Ad-Hoc-Mitteilung von VW im Herbst 2015 noch Anspruch auf Schadensersatz hat. Dies scheint im Widerspruch zu einem früheren BGH-Urteil zu stehen. Das OLG Köln geht aber davon aus, dass VW nach seiner Ad-Hoc-Mitteilung lediglich die Art des Betrugs geändert hat: Durch das bei dem Gebrauchtwagen mit EA 189-Motor bereits eingespielte Software-Update wurde die bisherige Abschalteinrichtung gegen ein sogenanntes Thermofenster ausgetauscht. Diese dürften aber nach dem jüngsten EuGH-Urteil zum Abgasskandal ebenfalls illegal sein. Damit würde voraussichtlich auch die Verjährung im Abgasskandal neu beginnen.

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