Wer im Abgasskandal betrogen wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. (Die Höhe kann in unserer Abgasskandal-Schadensersatz-Tabelle abgelesen werden.) Bei Neuwagen gilt dabei: Selbst nach Eintritt der Verjährung im Dieselskandal kann man nach § 852 BGB noch bis zu 10 Jahre nach dem Kauf „Restschadensersatz“ fordern. Zumindest ergibt sich das aus ersten OLG-Urteilen.
Das OLG Frankfurt am Main hat nun jedoch festgestellt: Das gilt nicht für Gebrauchtwagen (Beschluss vom 12.05.2021, Az. 26 U 71/20). Hintergrund ist, dass sich der Hersteller nicht (direkt) an den Zahlungen des Gebrauchtwagenkäufers bereichert hat. Andererseits dürfte der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Update: Der BGH sieht das inzwischen genauso.