Am 5.5.2021 wurde die fünfte Änderungsverordnung der Berufskrankheiten-Verordnung verabschiedet (5. BKV-ÄndV). Damit werden zwei Krankheiten neu in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen:
- Lungenkrebs durch Passivrauchen
- Hüftgelenksarthrose durch Lastenhandhabung
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die bei Arbeitnehmern aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit entsteht. Erkennt die Versicherung eine Krankheit als Berufskrankheit an, haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Zudem muss die Tätigkeit aufgegeben werden.