Aufgrund der Coronakrise wurden die Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld für Unternehmen erleichtert. Dieser erleichterte Zugang kann auch im Jahr 2021 weiterhin von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Denn das Bundeskabinett hat gestern, am 9. Juni 2021, die Antragsfrist bis zum 30. September 2021 verlängert.
Aktuell gelten die Erleichterungen für Unternehmen, die bis zum 31. Juni 2021 Kurzarbeit einführen. Durch die Verlängerungen der Antragsfristen können auch Unternehmen, die bis 30. September Kurzarbeit einführen, die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen.