Der Verbraucherzentrale Bundesverband (ZBV) hat Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse eingereicht. Es geht dabei zur Abwechslung nicht um falsch berechnete Zinsen beim Prämiensparen, sondern um unrechtmäßig erhöhte bzw. neu eingeführte Bankgebühren. Dazu hatte bereits der BGH entschieden, dass die Einführung bzw. Erhöhung von Gebühren nicht durch „Stillschweigen“ der Kunden bestätigt wird. Die beiden Sparkassen weigern sich jedoch, bereits bezahlte Gebühren zu erstatten.
Sobald das Klageregister eröffnet wurde, können sich Verbraucher kostenlos eintragen. Durch den Musterprozess werden die grundlegenden Rechtsfragen verbindlich geklärt. Gewinnt der VZBV, können die Verbraucher im Anschluss ihre Ansprüche mit hoher Rechtssicherheit einfordern. Verliert der VZBV, kostet das die Verbraucher nichts.
Die Eintragung hat außerdem zur Folge, dass die Verjährung gehemmt wird. Da der VZBV die Klage noch im Jahr 2021 eingereicht hat, sichert man sich dadurch Ansprüche bis zurück ins Jahr 2018.