Nach unseren Informationen hat der EuGH sich im Abgasskandal auf die Seite der Verbraucher gestellt. Wie von der Generalanwältin bereits im Sommer empfohlen, wurden Thermofenster für illegal erklärt. Damit steht den meisten Dieselbesitzern Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Kaufs zu. Näheres findet sich dazu in der Pressemitteilung des EuGH oder in unserem ausführlichen Beitrag zum EuGH-Urteil zu Thermofenstern.
Außerdem dürfte sich auch die Verjährung bei den ersten, vom VW-Abgasskandal betroffenen Modellen erübrigt haben, da hier durch die Software-Updates nur eine Prüfstandserkennung durch ein Thermofenster ersetzt wurde.
(Hinweis: Die Liste der betroffenen Modelle in unserem Rechner (oranger Button oben) ist noch nicht an das EuGH-Urteil angepasst. Melden Sie sich am besten trotzdem schon an, da die meisten Diesel betroffen sein dürften. Wir melden uns, sobald wir mehr wissen.)