Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 8.4.2021 ist eine Impfpflicht keine Menschenrechtsverletzung (Az. 47621/13 und weitere). Mehrere Eltern hatten sich gegen Bußgelder bzw. einen Ausschluss vom Kindergartenbesuch in Tschechien gewehrt. In Tschechien gibt es Vorschriften, nach denen Kinder gegen 9 Kinderkrankheiten geimpft sein müssen. Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die in Deutschland gültige Pflicht zur Impfung gegen Masern haben.
Übrigens: Sind sich in Deutschland die Eltern nicht einig, ob ein Kind geimpft werden soll, kann ein Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis einklagen. Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 UF 3/21, vom 8.3.2021) kommt es bei der Entscheidung des Gerichts dann nur auf das Kindeswohl an. Und in der Regel wird dem Kindeswohl am ehesten entsprochen, wenn die Entscheidung dem Elternteil übertragen wird, das sich an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission halten will.