Laut Urteil v. 28.07.2021 des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe handelt es sich bei den milliardenschweren Cum-Ex-Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung (Az.: 1 StR 519/20). Auch die durch die Geschäfte erzielten Gewinne können somit eingezogen werden. Mit dem Urteil stellten die Richter nun endgültig klar, dass die Beklagten keine Gesetzeslücke nutzten, sondern eindeutig illegal handelten. Ein richtungsweisendes Urteil, da nicht zuletzt noch etliche Strafverfahren in den deutschen Gerichten anhängig sind.
Bereits im März 2020 verurteilte das Landgericht Bonn zwei britische Aktienhändler zu einer Bewährungsstrafe aufgrund von Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die beiden in Revision gegangenen Briten sind nun auch am Bundesgerichtshof gescheitert und rechtskräftig verurteilt.
Quelle: Bundesgerichtshof: Beschluss v. 28.07.2021, Az.: 1 StR 519/20. URL: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021146.html (29.07.2021).