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Bundestag: Beschränkung für Laufzeit und Verlängerung von Verträgen

handyvertrag
25. Juni 2021

In einer Marathonsitzung, die erst am 25.6.2021 um 2:30 zu Ende ging, hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen. Unter anderem gibt es zukünftig mehr Beschränkungen für Laufzeit und automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen. Betroffen sind auf Dauer angelegte Vertagsverhältnisse wie Mobilfunk, Fitnessstudios oder Abos.

Zukünftig sollen solche Verträge nur noch Vertragslaufzeiten bis zu einem Jahr haben. Anbieter, die länger laufende Verträge anbieten wollen, müssen gleichzeitig ein kürzer laufendes Angebot machen. Dabei darf die Laufzeit der Alternative nur ein Jahr betragen und die Kosten pro Monat dürfen maximal 25% höher liegen als beim länger laufenden Vertrag.

Standardmäßig dürfen sich Verträge zukünftig auch nur noch um maximal 3 Monate automatisch verlängern. Automatische Verlängerungen um mehr als 3 Monate bleiben dabei nur möglich, wenn der Anbieter seinen Kunden rechtzeitig und von sich aus auf die Verlängerung hinweist.

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