Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am 31.12.2020 britischen Versicherungen verboten, ab dem 1.1.2021 Neugeschäfte mit Erstversicherungen und Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge abzuschließen. Gleichzeitig hat die BaFin verfügt, dass entsprechende laufende Versicherungen durch den Anbieter so bald wie möglich gekündigt werden müssen, sofern das zivilrechtlich möglich ist.
Englische und schottische Lebensversicherungen haben dies in der Regel bereits vorweggenommen und ihr EU-Geschäft in andere EU-Länder verlagert.