Vor dem Landgericht Koblenz war der Käufer eines BMW X3 mit seiner Klage im Abgasskandal gescheitert. Die Richter sahen die Behauptung, der Hersteller habe im BMW-Abgasskandal auch beim Motor N47 eine „Prüfstandserkennung“ eingesetzt, als „Behauptung ins Blaue“. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ließ die dagegen gerichtete Berufung nicht zu, weil es die Begründung der Berufung als unzureichend ansah.
Dem widersprach jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss: Das OLG Koblenz muss sich jetzt noch einmal mit der Berufung befassen. Die BGH-Entscheidung zeigt, dass auch bei BMW die Chancen auf eine Entschädigung im Abgasskandal gut stehen.
Quelle: BGH-Beschluss