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BGH-Urteil zum Audi-Dieselskandal: Bei VW-Motoren lieber VW verklagen!

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8. März 2021

Am 8.3.2021 ist ein weiteres BGH-Urteil im Abgasskandal gefallen: In der Verhandlung am 22.2.2021 (Az. VI ZR 505/19) ging es um einen Audi, in dem ein VW-Motor eingesetzt war. Nach dem BGH-Urteil ist Audi nicht automatisch verantwortlich für Abgasmanipulationen bei Motoren, die von VW zugeliefert wurden.

Hintergrund zum BGH-Verfahren gegen Audi

Audi stellt selbst große Dieselmotoren her, die in den Abgasskandal verwickelt sind. Bei diesen Motoren ist die Rechtslage inzwischen weitgehend klar: Audi muss Schadensersatz zahlen. Kleinere Dieselmotoren bis 2,0 l Hubraum bezieht Audi aber i.d.R. von der Konzernmutter Volkswagen, beispielsweise den Skandal-Motor EA 189, um den es in dem BGH-Verfahren ging.

Nach dem BGH-Urteil gilt: Audi ist nur dann für eine „sittenwidrige Schädigung“ durch die manipulierten Motoren haftbar, wenn das Unternehmen auch von den illegalen Manipulationen wusste und sie billigend in Kauf nahm. Diese Frage wird das zuständige Oberlandesgericht klären müssen. (Das OLG hatte dazu keine Beweise erhoben, da es die Frage nicht für relevant hielt.)

Auswirkungen des BGH-Urteils für betroffene Audi-Kunden

Das BGH-Urteil dürfte direkt nur wenig Auswirkungen für geschädigte Audi-Kunden haben. Das gilt unabhängig davon, ob die Kläger beweisen können, dass Audi von den Manipulationen wusste. In den meisten laufenden Verfahren richtete sich die Klage ohnehin gegen den Motorhersteller VW. Bei den Fahrzeugen mit Audi-Motor stellt sich die Frage, ob Audi für die Manipulationen verantwortlich ist, ohnehin nicht.

In zukünftigen Verfahren werden die Anwälte sehr genau abwägen müssen, wen sie verklagen. Das gilt insbesondere für Wohnmobile, bei denen teilweise die Hersteller von Motor, Basisfahrzeug und Aufbau drei völlig verschiedene Unternehmen sind. Die meisten Wohnmobile dürften auf Basis eines Fiat Ducato aufgebaut sein. Daher wäre hier Fiat zu verklagen, das auch den Motor entwickelt hat.

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