Gute Nachricht vom Bundesgerichtshof (BGH) für Betroffene des VW-Abgasskandals, bei denen der Kauf etwas komplexer abgelaufen ist: Nach einem kürzlich veröffentlichten BGH-Urteil kann auch aus „abgetretenem Recht“ auf Schadensersatz geklagt werden. Im verhandelten Fall hatte eine Mutter einen Kaufvertrag für einen VW Eos geschlossen, der dann auf den Sohn zugelassen wurde. Dieser klagte sowohl aus eigenem Recht als auch – ersatzweise – aus abgetretenem Recht der Mutter. Außerdem klagte er zwar hauptsächlich auf Rückabwicklung, ersatzweise aber auch auf eine pauschale Entschädigung. Landgericht und Oberlandesgericht hatten daher prozessrechtliche Bedenken, die der BGH aber ausräumte.
Außerdem klärte der BGH, wer beweisen muss, ob der VW-Vorstand in den Abgasskandal verwickelt war: Die Richter gingen dabei davon aus, dass es dem betroffenen Kunden gar nicht möglich sei, diesen Beweis zu erbringen. Das sei nur mit genauer Einsicht in die internen Verhältnisse bei Volkswagen möglich – und diese Einblicke hat nur VW selbst. Daher sieht der BGH bei VW eine „sekundäre Beweislast“.
Quelle: Urteil des BGH vom 29.06.2021 (Az. VI ZR 566/19), URL: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VI%20ZR%20566/19&nr=120232 (19.07.2021).