Das erwartete BGH-Urteil zu Thermofenstern verzögert sich erneut. Offenbar haben die Kläger ihre Revision zurückgenommen. Daher entfällt der BGH-Termin am 14.12.2020. In einem weiteren Verfahren gegen Daimler ist nun ein Termin für den 9.3.2021 angesetzt. Daimler erklärte, nichts mit der Rücknahme der Revision zu tun zu haben.
Damit ist weiterhin nicht abschließend geklärt, ob Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen. Inzwischen kam das lange erwartete EuGH-Urteil sogar noch dem BGH zuvor.