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BGH-Urteil zu Thermofenstern nach Software-Update bei VW

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11. März 2021

Am 11.3.2021 hat der BGH seinen ersten Beschluss zum Schadensersatz für den Einsatz von illegalen Thermofenstern nach dem Softwareupdate beim Motor EA189 veröffentlicht (Az. VI ZR 889/20). Der BGH geht dabei davon aus, dass der Einsatz von Thermofenstern nicht mit dem ursprünglichen Diesel-Betrug vergleichbar ist. Daher steht den Kunden nicht automatisch Schadensersatz zu.

Der Fall

Es handelt sich streng genommen nicht um ein BGH-Urteil, sondern um einen „Beschluss“. Das bedeutet, dass die Entscheidung nicht nach einer Verhandlung, sondern nur nach Aktenlage gefallen ist.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug mit EA 189-Motor nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft. Kurz danach wurde ein Software-Update eingespielt, bei dem die ursprüngliche illegale Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstandserkennung aus der Motorsteuerung entfernt wurde. Dem Kläger zufolge wurde stattdessen eine andere Abschalteinrichtung installiert, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduziert („Thermofenster“). Außerdem beklagte der Kunde nach dem Update einen höheren Verbrauch und stärkeren Verschleiß.

Rechtlicher Hintergrund

Dem Beschluss gingen mehrere BGH-Urteile voraus, in denen u.a. bereits folgendes geklärt wurde:

  • Eine illegale Abschalteinrichtung kann eine sittenwidrige Schädigung darstellen. Den Kunden steht dann Schadensersatz zu. (erstes BGH-Urteil im Abgasskandal)
  • Bei einem Kauf nach Bekanntwerden des Skandals besteht nicht der gleiche Anspruch auf Schadensersatz, da der Kunde ja nicht mehr betrogen wurde.
  • Die ursprünglichen Ansprüche beim EA 189-Motor sind inzwischen verjährt.
  • Eine sittenwidrige Schädigung liegt nur vor, wenn der Hersteller auch vorsätzlich illegal gehandelt hat. (Im Fall von Daimler sollte daher das OLG klären, ob der Hersteller absichtlich illegale Abschalteinrichtungen genutzt hat.)

In diesem Fall ging der BGH-Beschluss noch etwas weiter als im Mercedes-Fall. Die Klage wurde direkt abgewiesen, weil der Nachweis einer „besonderen Verwerflichkeit“ fehlte. Die Kläger konnten also nicht beweisen, dass VW mit den Thermofenstern bewusst eine illegale Abschalteinrichtung eingesetzt hat. Aktuell liegt uns der BGH-Beschluss noch nicht im Wortlaut vor. Diese Abweichung deutet aber darauf hin, dass die Kläger gar nicht versucht hatten, VW Vorsatz nachzuweisen.

Folgen für vom Abgasskandal betroffene Kunden

Grundsätzlich bezieht sich das BGH-Urteil nur auf die konkrete Fallkonstellation:

  • Kauf nach Bekanntwerden der Betroffenheit
  • Klage basiert (nur) auf Verwendung von Thermofenstern
  • Motor EA 189 von VW
  • Kein Nachweis, dass vorsätzlich betrogen wurde

Bei anderen Herstellern (und anderen Motoren im VW-Konzern) wurden aber auch andere Formen von Abschalteinrichtungen eingesetzt – teilweise in Kombination mit Thermofenstern. In vielen Fällen dürfte die vorsätzliche Gesetzwidrigkeit daher deutlich offensichtlicher sein. (Auch beim ursprünglichen Abgasskandal-Urteil des BGH hatte das Gericht keinen Nachweis für den Vorsatz verlangt.) Das könnte beispielsweise bei den (recht plumpen) zeitgesteuerten Abschalteinrichtungen von Fiat, bei den manipulierten Testfahrzeugen von Porsche oder bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung von Mercedes der Fall sein.

Außerdem scheiterte die Klage v.a. daran, dass die Kläger keinen vorsätzlichen Gesetzesbruch nachweisen konnten (oder dass sie es nicht versucht haben). Der Rechtsanwalt Markus Klamert ist beispielsweise zuversichtlich, dass dieser Nachweis möglich ist. Er ist einer der Anwälte, mit denen Rechtecheck kooperiert und hat im Abgasskandal bereits Tausende Mandanten betreut.

Auch Kunden mit einem EA 189-Motor könnten trotz des BGH-Urteils noch eine Entschädigung bekommen. Ein erstes Oberlandesgericht hat den VW-Konzern kürzlich trotz Verjährung zu Schadensersatz verurteilt.

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