Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.07.2021 ein erstes Urteil im Mercedes-Abgasskandal gefällt: Einerseits entschieden die obersten deutschen Zivilrichter: Der Einsatz sogenannter Thermofenster allein reicht nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch gegen Daimler zu begründen. Voraussetzung für eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB ist, dass die Beteiligten „in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen.“ Zwar sind Thermofenster nach einem EuGH-Urteil recht sicher unzulässig, es ist aber schwer, Mercedes auch den Vorsatz beim Gesetzesbruch nachzuweisen.
Andererseits dürfte sich das BGH-Urteil für die vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Käufer als Sieg herausstellen: Die Richter stellten fest, dass das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nicht ausreichend Hinweisen auf weitere Abschalteinrichtungen nachgegangen ist. Nach Angaben der Kläger hat Daimler aber gleich mehrere Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Modellen eingesetzt, die teilweise deutlich dreister waren als die Thermofenster. Diesen Vorwürfen muss das OLG nach dem BGH-Urteil durch eine weitere Beweisaufnahme und voraussichtlich durch ein Gutachten nachgehen.
Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die anstehende Mercedes-Musterfeststellungsklage haben.
Quelle: Pressemitteilung des BGH