Betrogene Kunden im Abgasskandal können ihren Mogel-Diesel zurückgeben und erhalten dann den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstattet. Die Möglichkeit, diesen sogenannten „großen Schadensersatz“ zu bekommen steht bereits seit einem BGH-Urteil vom Mai 2020 fest. In zwei Urteilen (Az. VI ZR 40/20 vom 6.7.2021, VIa ZR 100/21 vom 24.1.2022) räumt der BGH den Betroffenen noch eine weitere Option ein: Beim „kleinen Schadensersatz“ bekommen die Geschädigten eine pauschale Entschädigung und können ihr Auto behalten.
Der BGH hat keine genauen Vorgaben gemacht, wie der pauschale Schadensersatz zu berechnen ist. Die Richter haben aber vorgegeben, was bei der Berechnung der Entschädigung zu berücksichtigen ist:
- Der Minderwert beim Kauf des Fahrzeugs.
- Die „Aufwertung“ des Fahrzeugs durch das Software-Update. (Immerhin wurde die unzulässige Abschalteinrichtung dadurch beseitigt.)
- Die Nachteile, die sich ggf. aus dem Update ergeben.
Zu den Nachteilen, die in den Schadensersatz „eingepreist“ werden müssen, gehören auch mögliche Folgeschäden, beispielsweise am AGR-Ventil. Daher scheiterte die Klägerin im Fall VI ZR 40/20 vor dem BGH mit einer weiteren Forderung: Zusätzlich zum Schadensersatz wollte sie die Feststellung erzwingen, dass VW für zukünftige Schäden aufkommen muss.
Dieser kleine Schadensersatz dürfte vor allem für Betroffene interessant sein, deren Auto schon einen höheren Tachostand hat. Allerdings hat der BGH im Fall VIa ZR 100/21 auch zu bedenken gegeben, dass bei sehr hohem Kilometerstand eine weitere Abwägung zu treffen ist: Es könnte sein, dass der Kunde das Fahrzeug schon so stark genutzt hat, das dieser Nutzen den Wert des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt überschreitet. Wie dies genau zu interpretieren ist, dürfte sich aus der Urteilsbegründung ergeben, die derzeit noch nicht vorliegt.
Besonders interessant ist der kleine Schadensersatz für Kunden, die sehr an ihrem Fahrzeug hängen, beispielsweise bei Wohnmobilen. Welche Option für die eigene Situation am attraktivsten ist, sollte man mit einem spezialisierten Anwalt klären. Bei RECHTECHECK können Diesel-Besitzer kostenlos und unverbindlich prüfen, ob sie betroffen sind und den voraussichtlichen Schadensersatz berechnen. Auf Wunsch können sie anschließend eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen: