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BGH-Urteil: Im Abgasskandal Entschädigung bekommen und Auto behalten

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VW-Logo: Nach einem BGH-Urteil kann man im Abgasskandal auch Schadensersatz bekommen und sein Auto behalten.
24. Januar 2022

Betrogene Kunden im Abgasskandal können ihren Mogel-Diesel zurückgeben und erhalten dann den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstattet. Die Möglichkeit, diesen sogenannten „großen Schadensersatz“ zu bekommen steht bereits seit einem BGH-Urteil vom Mai 2020 fest. In zwei Urteilen (Az. VI ZR 40/20 vom 6.7.2021, VIa ZR 100/21 vom 24.1.2022) räumt der BGH den Betroffenen noch eine weitere Option ein: Beim „kleinen Schadensersatz“ bekommen die Geschädigten eine pauschale Entschädigung und können ihr Auto behalten.

Der BGH hat keine genauen Vorgaben gemacht, wie der pauschale Schadensersatz zu berechnen ist. Die Richter haben aber vorgegeben, was bei der Berechnung der Entschädigung zu berücksichtigen ist:

Zu den Nachteilen, die in den Schadensersatz „eingepreist“ werden müssen, gehören auch mögliche Folgeschäden, beispielsweise am AGR-Ventil. Daher scheiterte die Klägerin im Fall VI ZR 40/20 vor dem BGH mit einer weiteren Forderung: Zusätzlich zum Schadensersatz wollte sie die Feststellung erzwingen, dass VW für zukünftige Schäden aufkommen muss.

Dieser kleine Schadensersatz dürfte vor allem für Betroffene interessant sein, deren Auto schon einen höheren Tachostand hat. Allerdings hat der BGH im Fall VIa ZR 100/21 auch zu bedenken gegeben, dass bei sehr hohem Kilometerstand eine weitere Abwägung zu treffen ist: Es könnte sein, dass der Kunde das Fahrzeug schon so stark genutzt hat, das dieser Nutzen den Wert des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt überschreitet. Wie dies genau zu interpretieren ist, dürfte sich aus der Urteilsbegründung ergeben, die derzeit noch nicht vorliegt.

Besonders interessant ist der kleine Schadensersatz für Kunden, die sehr an ihrem Fahrzeug hängen, beispielsweise bei Wohnmobilen. Welche Option für die eigene Situation am attraktivsten ist, sollte man mit einem spezialisierten Anwalt klären. Bei RECHTECHECK können Diesel-Besitzer kostenlos und unverbindlich prüfen, ob sie betroffen sind und den voraussichtlichen Schadensersatz berechnen. Auf Wunsch können sie anschließend eine kostenlose Ersteinschätzung bekommen:

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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