Es gibt ein weiteres BGH-Urteil im Abgasskandal: Im Urteil vom 13.4.2021 (Az. VI ZR 274/20) entschieden die Karlsruher Richter, dass sich der Schadensersatz im VW-Dieselskandal um die Finanzierungskosten erhöht.
In dem BGH-Urteil ging es um einen VW Golf mit EA189-Motor, der 2013 gekauft wurde. Es war inzwischen unstrittig, dass die Kundin aufgrund sittenwidriger Schädigung ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufs hatte. VW ging aber davon aus, nur den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Rückgabe des PKW zahlen zu müssen. Die Klägerin, die Gerichte der Vorinstanzen und der BGH sahen das anders: Volkswagen muss zusätzlich die Finanzierungskosten des Autokaufs bezahlen. Das schließt die Zinsen und die Kosten für die Restschuldversicherung ein, die für den Autokredit fällig geworden sind. Damit erhöht sich der Erstattungsanspruch in diesem Fall um fast 3.300 €.
Quelle: Pressemitteilung des BGH