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Verbesserungen bei der Betriebsratswahl und dem Arbeiten im Homeoffice

betriebsraetemodernisierungsgesetz
31. Mai 2021

Der Bundesrat hat in seiner 1005. Sitzung am 28. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt. Das Gesetz soll verhindern, dass die Zahl von Betriebsratsgremien weiter abnimmt.

Zum einen soll das Gesetz Betriebswahlen fördern, weshalb die Möglichkeiten für ein vereinfachtes Wahlverfahren erweitert werden. Daneben wird das Mindestalter für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre herabgesetzt. Auch der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern, die zur Betriebswahl oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen, wird ausgeweitet.

Daneben sollen auch die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten virtuellen Betriebsratssitzungen künftig dauerhaft zugelassen werden. Außerdem enthält das Gesetz Verbesserungen für das Arbeiten im Homeoffice. So wird der Unfallversicherungsschutz auf Wege im eigenen Haushalt und auf Wege zur Kinderbetreuung auch außerhalb der eigenen Wohnung ausgeweitet. Zudem sollen Arbeitnehmer bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit künftig mitbestimmen können. Sie wollen Ihre Homeoffice-Tage von der Steuer absetzen? Lesen Sie mehr dazu im Artikel „Homeoffice: Arbeitszimmer steuerlich absetzen“.

Das Gesetz tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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