Die BaFin hat am 3.3.2021 mehrere Maßnahmen gegen die Greensill Bank AG angeordnet:
- Veräußerungs- und Zahlungsverbot: Kunden kommen also vorerst nicht an ihre Einlagen.
- Schließung für den Verkehr mit der Kundschaft.
- Moratorium: Die Greensill Bank darf keine Zahlungen entgegennehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind. Kunden können also weiterhin Kredite abzahlen, aber z.B. keine Überweisungen auf andere Konten tätigen.
Hintergrund ist, dass die Bank nicht nachweisen konnte, dass von ihr aufgekaufte Forderungen tatsächlich existieren. Dieser mögliche Bilanzskandal erinnert an die Wirecard-Pleite, allerdings in einer kleineren Dimension.
Da die Bank ihren Sitz in Deutschland hat, sind Einlagen bis 100.000 € gesetzlich garantiert. Außerdem gehört die Greensill Bank AG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an.
Nachtrag vom 15.03.2021:
Inzwischen hat der Mutterkonzern der Greensill Bank AG Insolvenz angemeldet. Der Niedergang des Unternehmens könnte etliche Kunden (v.a. in Großbritannien und Australien) mit in den Abgrund reißen, da Greensill bisher deren Forderungen vorfinanziert hatte.
Auch einige Fonds werden derzeit abgewickelt und es ist noch unklar, ob die Anleger hier ihr Geld wieder vollständig zurückbekommen. Die Fonds hatten von Greensill Forderungen aufgekauft, die Greensill vorher seinen Kunden abgekauft hatte. Ein Beispiel dafür ist der „Credit Suisse Supply Chain Finance Fund“. Die Fonds hatten ihre Zusammenarbeit mit Greensill beendet, nachdem eine Kreditversicherung ausgelaufen war. Die bis dahin aufgekauften Forderungen müssten aber noch durch die Versicherung gedeckt sein.