Coronapandemie: Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland sinkt weiter. Deshalb hat das Bundeskabinett bei seiner Sitzung am 23. Juni 2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die positiven Entwicklungen angepasst. So gibt es ab 1. Juli 2021 keine Homeoffice-Pflicht mehr. Selbstverständlich können Arbeitgebende ihren Angestellten auch weiterhin freiwillig das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Übrigens: Sie können Ihre Homeoffice-Tage von der Steuer absetzen. Lesen Sie hierzu mehr im Artikel „Homeoffice: Arbeitszimmer steuerlich absetzen“.
Auch über den 1. Juli 2021 hinaus gilt: Arbeitgebende müssen den Beschäftigten, die vor Ort arbeiten, zweimal wöchentlich einen Corona-Test anbieten. Beschäftigte mit vollständigem Impfschutz oder Genesene können davon ausgenommen werden. Auch die AHA+L-Regel bleibt weiterhin bestehen. Deshalb sind Arbeitgebende auch zukünftig zu einem betrieblichen Hygienekonzept verpflichtet.
Die so angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis einschließlich 10. September 2021 verlängert, die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.