Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen. Damit wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Dieser soll die Betreuungslücke schließen, die nach der Kita mit der Einschulung für viele Eltern entsteht.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. In den darauffolgenden Jahren wird dieser Anspruch jeweils um eine Klasse erweitert. Ab August 2029 hätten damit Grundschulkinder aller Klassenstufen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Der Rechtsanspruch wird genau wie der Anspruch auf einen Kita-Platz im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt. Insgesamt ist ein Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vorgesehen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Zudem soll der Rechtsanspruch auch in den Ferien gelten. Eine Schließzeit von maximal vier Wochen kann von den einzelnen Ländern geregelt werden.
Durch ein zügiges Gesetzgebungsverfahren soll eine Umsetzung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode ermöglicht werden.