In Großstädten herrscht Wohnungsnot. Daher ist eine Vermietung über Airbnb in München nur bis zu 8 Wochen pro Jahr erlaubt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat jetzt aber klargestellt, dass das Zweckentfremdungsverbot mit Augenmaß umgesetzt werden muss.
Geklagt hatte eine Stewardess, die ihren Hauptwohnsitz in München hat. Berufsbedingt übernachtet sie aber einen Großteil des Jahres an anderen Orten. In dieser Zeit will sie ihre Wohnung über Airbnb vermieten, was ihr die Stadtverwaltung aber untersagt hat, weil sie darin eine Zweckentfremdung sieht. Der VGH war anderer Meinung: Die Richter sahen keine Zweckentfremdung, da es „an einer dauerhaften Umwandlung von eigengenutztem Wohn- oder Mietwohnraum in eine gewerbliche Fremdenbeherbergung fehlt.“ Letztlich hilft es auch wenig gegen die Wohnungsnot, wenn ein Apartment die meiste Zeit des Jahres leer steht.
Wichtig für alle, die in München (oder in Städten mit ähnlichen Regeln) ihre Wohnung über Airbnb vermieten wollen: Man muss zunächst trotzdem zunächst eine „Zweckentfremdungsgenehmigung“ beantragen. Die dauerhafte Airbnb-Vermietung von Wohnungen, die man selbst nicht wirklich nutzt, ist dagegen weiterhin nicht erlaubt.
Quelle: Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26.7.2021, Aktenzeichen 12 B 21.913 (noch nicht rechtskräftig).