Der Immobilienkonzern Adler Group S. A. hat am Wochenende seine Bilanz vorgelegt. Damit wurden wohl in letzter Minute Verpflichtungen erfüllt, die sich aus den von Adler herausgegebenen Anleihen ergeben. Allerdings sind das trotzdem nicht wirklich gute Nachrichten für Anleger, die Aktien und Anleihen des Konzerns gekauft haben.
Zum Einen wies der Jahresabschluss zwar einen kleinen operativen Gewinn aus, insgesamt fiel aber ein Verlust von 1,2 Mrd. € an. Das ist etwa ein Viertel des in der Bilanz von 2020 ausgewiesenen Eigenkapitals. Der Grund für die Verluste sind hohe Abschreibungen. Diese dürften im Zusammenhang stehen mit Verkäufen von einem Großteil des Immobilienbestands. Offenbar lag der Leerverkäufer Fraser Perring im Oktober nicht ganz falsch mit seinen Behauptungen, dass die Immobilien der Adler Group bisher in den Bilanzen überbewertet waren. (Fraser Perring war schon in die Aufdeckung des Wirecard-Skandals involviert.)
Zum Anderen stand bereits vor der Veröffentlichung des Jahresabschlusses fest, dass der Wirtschaftsprüfer KPMG das Testat dafür verweigert. Die Prüfer konnten wesentliche Sachverhalte der Bilanz nicht verifizieren. Damit ist zu befürchten, dass selbst die schlechten Zahlen, die Adler veröffentlicht hat, noch zu positiv sein könnten.
Schadensersatz und Sammelklage
Sowohl die Aktien der Adler Group S. A. als auch die zwischen 2023 und 2029 fälligen Anleihen verloren massiv an Wert. Viele Anleger fragen sich daher, ob ihnen Schadensersatz zusteht. Noch steht hier die Aufklärung am Anfang und es gibt auch (noch) keine Sammelklagen. In folgenden Fällen ist ein Schadensersatz möglich:
- Hat die Adler Group S. A. bewusst ihre Immobilien zu hoch bewertet, können viele Anleger Schadensersatz fordern. Das gilt zumindest dann, wenn sie ihre Aktien bzw. Anleihen zu einem Zeitpunkt gekauft haben, zu dem das Unternehmen bereits von der Überbewertung wusste.
- Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit von Adler müssten auch Vorstände und Aufsichtsräte persönlich haften, sofern sie für die falsche Darstellung der Immobilienwerte verantwortlich gemacht werden können. In diesem Fall dürfte auch bei Adler eine „D&O-Versicherung“ einspringen. Das ist so etwas wie eine Haftpflichtversicherung für Vorstände.
- Wurden die Papiere über einen Vermittler (z.B. einen Makler) gekauft, stellt sich die Frage, ob und wann dieser vor Risiken bei der Adler Group hätte warnen müssen. Spätestens nach den Veröffentlichungen von Fraser Perring wäre ein Hinweis sicherlich angebracht gewesen. Auch Vermittler müssen in der Regel eine Haftpflichtversicherung haben, die bei einer Falschberatung einspringt.
Ob und wenn ja in welcher Höhe Schadensersatz durchgesetzt werden kann, steht noch nicht fest. Betroffene Anleger sollten sich aber bereits frühzeitig bei einem spezialisierten Anwalt informieren.