Zusammenfassung:
- Öffentlich-rechtliche Einrichtungen müssen Bargeld annehmen.
- Private Unternehmen dürfen Bargeldzahlungen vertraglich ausschließen, wenn sie dies deutlich kenntlich machen.
- Händler dürfen unabhängig von einem solchen Ausschluss auch dann Bargeld verweigern, wenn der Käufer mit unverhältnismäßig vielen Münzen zahlen möchte.
Die Coronapandemie hat vielerorts die Digitalisierung sprungartig vorangetrieben. Auf einmal sind die Zahlen der Arbeitnehmer in die Höhe geschossen, die im Homeoffice arbeiten. Auch viele Cafés, die früher noch auf Barzahlung bestanden haben, haben die Möglichkeit der Kartenzahlung eingerichtet und sie zum Schutze ihrer Mitarbeiter sogar als präferiertes Zahlungsmittel ausgewiesen.
Mittlerweile sind die meisten Maßnahmen aus der Pandemie wieder gefallen. Die Kartenzahlung ist aber geblieben. Das geht zum Teil so weit, dass einige Händler die Annahme von Bargeld verweigern, sodass Kunden ausschließlich mit der Karte zahlen können. Wer vor dem Einkauf oder dem Restaurantbesuch noch schnell ein paar Scheine eingesteckt und die Karte zuhause gelassen hat, hat hier das Nachsehen. Aber ist das überhaupt zulässig?
Bargeldlose Zahlung – das Zahlungsmittel der Zukunft?
Die bargeldlose Zahlung hat viele Vorteile. Der Zahlvorgang verläuft hygienisch und ganz ohne Kontakt, weshalb sich die Zahlung per Karte oder Smartphone gerade in der Pandemie rasant verbreitet hat. Hinzu kommt, dass Händler nicht Gefahr laufen, nicht wechseln zu können. Sie müssen also nicht ständig auf ihr Kleingeld achten und neues Wechselgeld anschaffen, was oft mit weiteren Kosten verbunden ist. Auch die Prüfung potenziellen Falschgeldes entfällt. Am Ende des Tages müssen die Umsätze nicht mehr zur Bank transportiert werden, womit ebenfalls Kosten verbunden sind.
Für Käufer hat die Zahlung per Karte oder Smartphone den Vorteil, dass sie schnell und unkompliziert verläuft. Das Zahlungsmittel wird für wenige Sekunden an das Kartenlesegerät gehalten und schon ist die Zahlung erfolgt. Ein lästiges Zählen von Münzen und Scheinen, während die Warteschlange wächst und wächst, gehört damit endlich der Vergangenheit an.
Allerdings hat die bargeldlose Zahlung auch ihre Nachteile: Das Kartenlesegerät kann ausfallen oder gehackt werden. Zudem müssen Händler in der Regel eine Gebühr in Höhe von wenigen Prozent pro Kartenzahlungsvorgang zahlen. Sie ist zwar verhältnismäßig gering, schmälert aber stets den Gewinn.
Privatunternehmen dürfen Barzahlung ausschließen
In Deutschland sind Euroscheine und -münzen das gesetzliche Zahlungsmittel. Deshalb müssen Händler Zahlungen in Euro grundsätzlich akzeptieren. Öffentlich-rechtliche Stellen sind zudem dazu verpflichtet, Bargeld in der gesetzlichen Währung anzunehmen.
Für private Unternehmen gilt grundsätzlich auch die Verpflichtung zur Annahme von Bargeld. Sie haben allerdings die Möglichkeit, davon durch eine vertragliche Vereinbarung abzuweichen. Eine solche Abweichung müssen sie aber deutlich kenntlich machen, damit der Kunde frühzeitig davon erfährt und nicht nach einem Kauf davon überrumpelt wird. Geschäfte, Restaurants und Cafés können zum Beispiel einen Zettel neben die Eingangstür hängen, auf dem auf den Ausschluss von Barzahlung hingewiesen wird. Der Zettel muss sofort ins Auge springen und gut zu lesen sein, damit Kunden ihn nicht übersehen. Hat ein Händler nicht deutlich genug hervorgehoben, dass er keine Barzahlung akzeptieren möchte, muss er grundsätzlich Scheine und Münzen annehmen.
Ab einem gewissen Umfang sind Unternehmen allerdings nicht mehr zur Annahme von Bargeld verpflichtet. Möchte zum Beispiel ein Käufer einen Preis von 200 Euro in Euromünzen zahlen, darf der Verkäufer dies ablehnen. Gleiches gilt, wenn jemand mit 50 oder mehr einzelnen Münzen zahlen möchte.