Der Güterstand beschreibt eine gesetzliche Vorschrift über die Verteilung des Vermögens und deren Verwaltung in der Ehe und bei deren Ende. Dabei gibt es in Deutschland 3 Güterstände, zwischen denen ein Ehepaar gemeinsam wählen kann: die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand und gilt automatisch, wenn keine andere Regelung getroffen wird. Die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung müssen in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festgelegt werden. Einen Ehevertrag mit Gütertrennung aufzusetzen ist daher mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Gütertrennung passt nicht zu allen Ehepaaren. Deshalb haben wir Ihnen eine kurze Übersicht zusammengestellt. Könnte die Gütertrennung eine Wahl für Sie sein? Was für Nachteile gibt es in der Gütertrennung?
Was bedeutet der Güterstand der Gütertrennung?
Der Güterstand der Gütertrennung muss nicht nur im Ehevertrag festgelegt und von einem Notar beurkundet werden, die Gütertrennung muss zusätzlich in das Güterrechtsregister des örtlichen Amtsgerichtes eingetragen werden.
In der Ehe verfügen Ehepartner über ihr eigenes Vermögen und verwalten dieses auch unabhängig voneinander. Dabei unterscheidet sich das in der Ehe hinzugekommene Vermögen nicht von dem Vermögen, welches ein Ehepartner schon vor der Ehe hatte. Für Schulden haftet nur der Ehepartner, der diese verursacht hat. Ausgenommen sind Schulden oder Kredite, die das Ehepaar zusammen aufnimmt.
Kommt es zur Scheidung, findet im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft kein Zugewinnausgleich statt. Jeder der beiden Ehepartner behält das Vermögen, das selbst vor der Ehe und auch während der Ehe erwirtschaftet wurde.
Eheliches Gebrauchsvermögen in der Gütertrennung
Es ist praktisch unmöglich, in einem gemeinsamen Haushalt kein Vermögen gemeinsam zu nutzen. Die meisten Ehepaare kaufen gemeinsam ein Haus oder Auto. Auch häusliche Nutzgeräte, wie ein Fernseher oder Möbel werden meistens zusammen benutzt. Dieses eheliche Gebrauchsvermögen ist von der Gütertrennung ausgenommen und wird im Fall der Scheidung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Ausgenommen vom gemeinschaftlichen Vermögen sind im Regelfall persönliche Kleidung und Schmuck, sowie eigene Sammlungen. Oft kommt es bei gemeinschaftlich genutzten Gütern zu Streitigkeiten bei der Scheidung. Eine Möglichkeit, diese zu minimieren, ist das Aufbewahren von Kaufbelegen.
Unterhaltspflicht und Versorgungsausgleich trotz Gütertrennung
Die Gütertrennung hat keinen Einfluss auf die mögliche Unterhaltspflicht eines Ehepartners. Kinder oder der Ex-Partner können trotzdem Anspruch auf Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt haben.
Die Gütertrennung schließt auch den Versorgungsausgleich nicht automatisch aus. Allerdings kann darauf mit einer extra Klausel im Ehevertrag verzichtet werden.
Kosten für einen Ehevertrag mit Gütertrennung
Da der Güterstand der Gütertrennung extra in einem Ehevertrag festgeschrieben sein muss, fallen Zusatzkosten an. Wählen Sie beispielsweise den in Deutschland gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, müssten Sie dies nicht einem Ehevertrag festlegen, der von einem Anwalt verfasst wird und von Notar beurkundet werden muss. Haben Sie allerdings eine internationale Ehe, sollten Sie in einem Ehevertrag den Güterstand festlegen. Folgende Kosten fallen für den Güterstand der Gütertrennung an:
- Aufsetzen eines Ehevertrages
- Festlegen des Güterstandes der Gütertrennung in dem Ehevertrag
- Beurkundung des Ehevertrages durch den Notar
- Mehrwertsteuer
Berechnung der Anwaltskosten
Zur Berechnung der Anwaltskosten gibt es feste Gebühren je nach Gegenstandwert des aufzusetzenden Vertrages. Diese Gebühren sind dann mit einem Faktor zwischen 0,5 und 2,5 zu multiplizieren, um die tatsächlichen Kosten eines Anwaltes herauszufinden. Welchen Faktor der Anwalt wählt, hängt vom Umfang des Falles ab. Für einen Ehevertrag ist aber meist ein Faktor von 1,3 oder 1,5 (bei Streitigkeiten der Eheleute) üblich. Hinzu kommt jedoch noch die Mehrwertsteuer und eventuelle Extrakosten, wie Anfahrtkosten.
Beispiel: In dem Ehevertrag geht es um ein Vermögen von 100.000 Euro. Aus der RVG-Tabelle lässt sich eine Gebühr von 1.053 Euro ablesen. Dieser Wert wird mit 1,3 multipliziert. Es ergeben sich also die Netto Anwaltsgebühren in Höhe von 1.368,9 Euro. Mulitipliziert mit 1,19 (Mehrwertsteuern) ergeben sich dann die Bruttogebühren von rund 1.629 Euro.
Berechnung der Notarkosten
Die Kosten für den Notar richten sich bei Eheverträgen nach der Tabelle B. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Notar die doppelte Gebühr vom Wert der Tabelle verlangt.
Geht es in Ihrem Ehevertrag um ein Vermögen im Geschäftswert von 100.000 Euro, so lässt sich aus der Tabelle B ablesen, dass die Gebühren 273 Euro betragen . Der doppelte Wert davon wäre also 546 Euro.
Gütertrennung erst später festlegen?
Es ist zu jedem Zeitpunkt der Ehe möglich, auch während dem Trennungsjahr oder im Scheidungsverfahren, zu einer Gütertrennung zu wechseln. Im Regelfall wechselt das Ehepaar dann den Güterstand von einer Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung. Somit endet die Zugewinngemeinschaft und es muss zu einem Zugewinnausgleich kommen. Dieser Ausgleich umfasst das Vermögen beider Ehepartner vom Zeitpunkt der standesamtlichen Heirat bis zum Wechsel des Güterstandes. Manche Ehepartner führen diesen Wechsel mehrmals in einer Ehe durch, um steuerliche Vorteile zu erlangen. Dieser Wechsel zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft nennt sich Güterstandsschaukel.
Was passiert mit Schenkungen bei der Scheidung?
Oft schenken sich Ehepartner gegenseitig kostspielige Sachen. Im Falle der Scheidung kann ein finanzieller Ausgleich für die Schenkungen gefordert werden oder möglicherweise auch das Geschenk zurückgefordert werden. Um Streitigkeiten über Rückforderungen zu vermeiden, lassen viele Ehepartner diese mit einer Klausel im Ehevertrag ausschließen.
Wann ist eine Gütertrennung in der Ehe sinnvoll?
Ob Sie von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abweichen sollten, ist von Ihren Umständen abhängig. Bevor Sie die Wahl treffen, sollten Sie einem Anwalt Ihre persönliche Lage erklären und sich diesbezüglich beraten lassen. Generell könnte in den folgenden Fällen die Gütertrennung eine sinnvolle Wahl sein:
- Beide Ehepartner verdienen ein ausreichendes und festes Gehalt.
- Ein Ehepartner ist verschuldet.
- Die Gütertrennung verhindert das Erben der Schulden.
- Die Ehepartner haben große Einkommensunterschiede.
- Ein Ehepartner ist Unternehmer. Bei der Scheidung wird so nicht die Hälfte des Unternehmens abgeben.
Nachteile der Gütertrennung
Finanzielle Notlage eines Ehepartners
Gibt es nach der Scheidung keinen Zugewinnausgleich wie bei der Zugewinngemeinschaft, kann ein Ehepartner schnell in finanzielle Not geraten. Besonders benachteiligt ist der Ehepartner, wenn dieser den Haushalt führt oder die Kinder betreut und deshalb weniger oder gar nicht verdienen kann.
Erbschaft bei der Gütertrennung
Stirbt ein Ehepartner, so muss der verwitwete Ehepartner auf das ganze Erbe Steuern zahlen. (Der Zugewinnausgleich bei einer Zugewinngemeinschaft ist dahingegen nicht versteuert.)
Zudem bekommt der verwitwete Ehepartner prozentual weniger vom Erbe, wenn dieses mit den Kindern oder anderen gesetzlichen Erben geteilt werden muss.
Zu den Erbquoten in den verschiedenen Güterständen haben wir eine Übersichtstabelle erstellt.
Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.
Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.