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Welcher Güterstand passt zu Ihrer Ehe?

Das Ehepaar kann zwischen den 3 Güterständen der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft wählen.
14. Mai 2020

Der Güterstand beschreibt, welchem Partner welches Vermögen in einer Ehe gehört. Der Güterstand klärt primär die Frage, ob Vermögensgegenstände beiden Ehepartnern gemeinsam gehören oder jeweils nur einem der Ehegatten. Wenn 2 Personen heiraten, bringen sie im Regelfall ein gewisses Vermögen mit in die Ehe. Während der Ehe kommt weiteres Vermögen hinzu. Zum Streitpunkt kann der Güterstand im Fall einer Scheidung werden. Es stellt sich die Frage, wie das Vermögen unter den Eheleuten aufgeteilt werden soll. Der eheliche Güterstand unterscheidet zwischen 3 Formen der Güterverteilung. In Deutschland wird im Regelfall die Zugewinngemeinschaft verwendet. Doch auch die Gütertrennung und Gütergemeinschaft sind Optionen, die Sie in durch einen Ehevertrag wählen können. Auch ein mehrmaliger Wechsel des Güterstandes während ist möglich – die sogenannte Güterstandsschaukel. Welchen Güterstand Sie wählen hat einen Einfluss auf das Erbe und die Steuern in der Ehe als auch bei der Erbschaft.

Güterstand im Ehevertrag festlegen

In Deutschland ist die gesetzlich festgelegte Art des Güterstandes die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, wenn Sie keinen Ehevertrag schließen gilt automatisch die Verteilung des ehelichen Vermögens nach dem Prinzip der Zugewinngemeinschaft. Vor oder nach der Heirat kann das Ehepaar die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft wählen. Dabei reicht eine mündliche Vereinbarung nicht aus. Der Güterstand muss in einem Ehevertrag festgelegt und bei der Anwesenheit beider Ehepartner von einem Notar beurkundet werden.

Der gesetzliche Güterstand – die Zugewinngemeinschaft

In den meisten Fällen teilen Ehepaare in Deutschland ihren Güterstand nach der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Im Fall einer Scheidung gehört das Vermögen, das jeder Ehepartner vor der Ehe schon hatte, auch weiterhin diesem Ehegatten. Das Vermögen, das in der Ehe hinzukommt, ist während der Ehe – wie bei der Gütertrennung – weiterhin Eigentum der jeweiligen Ehepartner. Allerdings wird im Fall der Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Das hinzugekommene Vermögen wird dann gleichmäßig aufgeteilt. Die Zugewinngemeinschaft berücksichtigt die Situation, in der ein Partner den Haushalt führt oder die Kinder betreut und deshalb nicht berufstätig ist oder weniger arbeiten kann. Die Kinderbetreuung wird somit der Berufstätigkeit gleichgestellt.
Welche Vorteile und Nachteile die Zugewinngemeinschaft, besonders im Fall der Scheidung hat, klären wir genauer in einem ausführlichen Artikel zur Zugewinngemeinschaft.

Getrenntes Vermögen in der Gütertrennung

In der durch den Ehevertrag festgelegten Gütertrennung behält jeder Ehepartner das Vermögen, das in die Ehe mitgebracht wurde. In der Ehe wird das hinzugekommene Vermögen ebenfalls komplett getrennt verwaltet. In der Realität ist das oft nicht möglich oder zumindest sehr kompliziert. Bei Käufen von gemeinsamen Haushaltsgegenständen müssten in Theorie dann auch zwischen den Ehepartnern Verträge geschlossen werden. Diese würden dann beispielswiese die Miete von Gütern an den anderen Ehepartner beinhalten. Der Unterschied zur Zugewinngemeinschaft ist, dass das in der Ehe hinzugekommen Vermögen bei der Scheidung dem Ehepartner gehört, der es verdient hat. Bei der Scheidung gibt es keinen Vermögensausgleich. Dieser Güterstand wird oft von Selbstständigen oder Unternehmern gewählt, um das Unternehmen zu schützen.
Mehr Informationen über diesen Güterstand finden Sie in unserem Artikel zur Gütertrennung.

Im Ehevertrag die Gütergemeinschaft vereinbaren

Eine weitere Möglichkeit des Güterstandes in einer Ehe ist die selten gewählte Gütergemeinschaft. Auch die Gütergemeinschaft muss in einem Ehevertrag festgeschrieben und notariell beurkundet werden. Diese Art des Güterstandes vereint alle Vermögen der Partner vor der Ehe und in der Ehe zu einem gemeinsamen Vermögensgut.
Wie dann das gemeinschaftliche Eigentum im Fall der Scheidung unter den Eheleuten aufgeteilt wird und mehr erfahren Sie in unserem Artikel zur Gütergemeinschaft.

Unterschiedliches Erbe in den Güterständen

Welchen Güterstand Sie in der Ehe gewählt haben, hat einen Einfluss auf den prozentualen Anteil, den Sie als Witwe oder Witwer bekommen würden. Eine Übersicht über die Erbquoten in den 3 Güterständen finden Sie in unserer Tabelle zur Erbschaftssteuer bei unterschiedlichen Güterständen.

Vorteile der Güterstandsschaukel

Der Begriff „Güterstandsschaukel“ beschreibt den möglichen Wechsel zwischen dem Zugewinngüterstand und der Gütertrennung während der Ehe. Dieser Wechsel kann mehrfach in einer Ehe erfolgen. Allerdings sollte immer eine bestimmte Frist („Schamfrist“) zwischen den Wechseln eingehalten werden, so dass Ihnen kein Steuerbetrug vorgeworfen werden kann. Die Güterstandsschaukel ist ein kompliziertes rechtliches Thema. Haben Sie vor, den Güterstand zu wechseln, sollten Sie sich zunächst ausführlich von einem Anwalt beraten lassen.

Steuerliche Vorteile in der Ehe

Vorteile hat dies im Hinblick auf die Steuer. Auch zwischen Eheleuten ist eine gegenseitige Schenkung steuerpflichtig. Gilt der Zugewinngüterstand in Ihrer Ehe, verwaltet bis zur Scheidung jeder Ehepartner das eigene Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist. Möchten Sie nun das Vermögen gleichmäßig unter sich aufteilen, ohne Steuern zu zahlen, gibt es die Möglichkeit, beim Notar in die Gütertrennung zu wechseln. Bei dem Wechsel aus der Zugewinngemeinschaft wird wie bei der Scheidung einer Ehe mit Zugewinngemeinschaft der Vermögensausgleich ausgelöst. So wird das hinzugekommene Vermögen zum Zeitpunkt des Wechsels zur Hälfte an den Ehepartner übertragen, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen.

Steuerliche Vorteile beim Erbe

Erben Sie nach dem Tod Ihres Ehegatten ein erhebliches Vermögen, müssen Sie Steuern zahlen. Auch im Hinblick auf die Erbschaftssteuer kann die Güterstandsschaukel also von Vorteil sein. Zudem kann durch die Vermögensaufteilung durch den Wechsel der Pflichtteilanspruch der Kinder verringert werden.

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