Warum sich viele Darlehensnehmer überlegen, ihren Kredit abzulösen
Es gibt viele Situationen, in denen es Sinn macht, einen Kredit abzulösen. Eine Umschuldung kann beispielsweise Sinn machen, wenn man aktuell einen besseren Zins bekommt als beim Abschluss des Darlehens. Insbesondere Kreditkarten und der Dispokredit auf dem Girokonto sind meist sehr teuer.
Außerdem kann es Sinn machen, durch die Umschuldung mehrere Finanzierungen zusammenzufassen oder die monatlichen Raten zu reduzieren. Durch die Umfinanzierung steigt dann i.d.R. aber auch die Laufzeit. Das kann insbesondere Menschen helfen, denen diverse Schulden – z.B. Ratenkauf, Autokredit, Dispo, Kreditkarte, Verbraucherkredit und Immobilienfinanzierung – über den Kopf wachsen.
Schließlich kann die Kredit-Ablösung auch aufgrund einer neuen Situation notwendig werden. Beispielsweise kann es nötig werden, das finanzierte Objekt (z.B. Immobilie, Auto) zu ersetzen. Auch das für die Tilgung verfügbare Einkommen kann sich durch eine neue persönliche Situation (Familiengründung, Jobwechsel) erhöhen oder reduzieren. Schließlich kann es sein, dass ein neuer Kreditbedarf entsteht, der bei der aktuellen monatlichen Belastung nicht mehr finanzierbar ist.
Wann und wie kann man einen Kredit ablösen?
Ob, unter welchen Umständen und wie man ein Darlehen umschulden kann, hängt v.a. davon ab, welche Art von Kredit man abgeschlossen hat. Hier stellen wir die grundsätzlichen Regelungen dar, wie man einen Kredit ablösen kann. Zusätzlich zu den untenstehenden Möglichkeiten zur Kreditablösung können in den Verträgen natürlich auch weitere Optionen wie z.B. Sondertilgungen vereinbart sein. (Eine Einschränkung ist dagegen i.d.R. nicht möglich.)
Beim Dispositionskredit auf dem Girokonto ist die Ablösung denkbar einfach: Man kann das Konto schlicht durch eine Überweisung oder Einzahlung ausgleichen. Bei einer Umschuldung lässt man den neuen Kredit auf das Girokonto auszahlen. Dabei ist es jederzeit und kostenlos möglich, den Kredit abzulösen. Ähnliches gilt i.d.R. auch bei Kreditkarten, selbst wenn schon Ratenzahlung vereinbart wurde.
Etwas schwieriger wird es bei „normalen“ Ratenkrediten, da hier ja eine feste Laufzeit vereinbart ist. Es ist zwar jederzeit möglich, ganz oder teilweise den Kredit abzulösen, die Bank kann dabei aber eine Entschädigung verlangen. Bei Verbraucherkrediten gilt dabei allerdings, dass die Bank maximal eine Vorfälligkeitsentschädigung von einem Prozent der ausstehenden Summe verlangen darf (0,5%, wenn der Kredit noch weniger als ein Jahr läuft). Das gilt sogar, wenn der Kredit durch eine Bürgschaft oder einen beweglichen Gegenstand abgesichert ist, wie beispielsweise bei einem Autokredit.
Wirklich schwer wird es, wenn man eine Immobilienfinanzierung ablösen will, da diese i.d.R. durch ein Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) abgesichert sind. Im Normalfall muss man hier mit der Ablösung des Kredits warten, bis einer der folgenden Fälle eingetreten ist:
- Die Zinsbindung läuft aus.
- Der Kreditvertrag läuft aus.
- Seit der Auszahlung sind 10 Jahre vergangen.
- Es ist ein „wichtiger Grund“ eingetreten, z.B. weil man das Haus verkauft.
Auch dann muss man teilweise noch eine Kündigungsfrist einhalten und im letzteren Fall wird außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese ist dann auch nicht wie bei normalen Ratenkrediten gedeckelt. In den ersten drei Fällen dürfen die Banken dagegen auch keine Bearbeitungsgebühr für die Ablösung verlangen. Das hat der BGH (Az. XI ZR 7/199) so entschieden.
Sonderfälle bei der Ablösung von Krediten
Glück haben die Kunden von Bausparkassen: Hier ist eine Ablösung des Kredits i.d.R. jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.
Auch bei Darlehen mit variabler Verzinsung kann nur für die Zeit von drei Monaten, in denen das Kündigungsrecht ausgeschlossen ist, eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Damit ist es bei variabel verzinsten Raten- und Immobilienkrediten relativ leicht, den Kredit abzulösen.
In vielen Fällen lohnt es sich, den Kredit nicht regulär abzulösen, sondern zu widerrufen. Durch den Darlehens-Widerruf umgeht man dann nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung, sondern man bekommt auch die bereits gezahlten Zinsen (zumindest teilweise) wieder zurück.
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Besonders attraktiv ist diese Möglichkeit beim Autokredit (oder anderen Krediten, die direkt zusammen mit einem Kauf abgeschlossen wurden). Gerade für Kunden, die ihr Auto ohnehin loswerden wollen (z.B. aufgrund des Dieselskandals) ist diese Option von Vorteil: Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, sollten die Verbraucher nicht den Autokredit kündigen, sondern widerrufen. Bei solchen „verbundenen Geschäften“ wird nämlich auch gleich der Autokauf rückabgewickelt. Der Kunde erhält alle seine Anzahlungen und Raten zurück und muss nicht einmal in allen Fällen eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Wichtig, wenn Sie einen Kredit ablösen wollen: Stellen Sie zuerst sicher, dass die neue Finanzierung auch auf sicheren Beinen steht und vergleichen Sie dabei auch verschiedene Anbieter.
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