In Deutschland wollen immer mehr Menschen Kinder adoptieren. Paare und Einzelpersonen mit Kinderwunsch müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein Kind zu adoptieren. Diese werden aus gutem Grund sehr ausgiebig überprüft. Selbst, wenn man diese Voraussetzungen erfüllt, kann es Jahre dauern, bis es zur tatsächlichen Adoption kommt. Im folgenden Artikel erklären wir, wie sich der Ablauf einer Adoption darstellt, welche Voraussetzungen gelten und welche Arten von Adoptionen es genau gibt.
Welche Voraussetzungen müssen bei einer Adoption erfüllt werden?
Die zuständigen Jugendämter prüfen bei jedem Adoptionsantrag bestimmte Voraussetzungen, die ausnahmslos erfüllt werden müssen. Bei all diesen Voraussetzungen und allen Jugendamt-Entscheidungen steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Hier wird auch darauf geachtet, dass auch ein tatsächliches Eltern-Kind-Verhältnis mit dem adoptierten Kind entstehen kann. Dafür sind unter anderem folgende Punkte zu erfüllen:
- Einzelpersonen, die ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt und unverheiratet sein.
- Ehepaare können nur gemeinsam ein Kind adoptieren, ein Partner muss dafür mindestens 25 Jahre alt sein, der zweite nicht jünger als 21 Jahre.
- Der Altersunterschied zwischen dem adoptierten Kind und den Eltern darf höchstens 40 Jahre betragen.
- Keine Vorstrafen: die Eltern müssen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.
- Körperliche und mentale Gesundheit der zukünftigen Eltern; hierbei werden die Stabilität der Partnerschaft, Erziehungsstil, Wohnverhältnis und Ähnliches begutachtet.
Es ist wichtig zu wissen, dass unverheiratete Einzelpersonen zwar rechtlich ein Kind in Deutschland adoptieren können, die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Adoption aber geringer ist als bei einem verheirateten Paar.
Ebenfalls gestaltet sich die erfolgreiche Adoption durch homosexuelle Partner leider nach wie vor schwierig. Da die finale Entscheidung über den Vorgang von einzelnen Personen der Jugendämter getroffen wird, wird hier in den allermeisten Fällen noch immer die „klassische Familienform“ aus Vater und Mutter vorgezogen. Die rechtlichen Voraussetzungen für heterosexuelle und homosexuelle Ehepartner sind jedoch mit Bundestagsbeschluss vom 30. Juni 2017 gleich – mit der damals ausgesprochenen Erlaubnis, eine Ehe einzugehen, geht auch das Recht einher, gemeinschaftlich nichtleibliche Kinder zu adoptieren.
Natürlich müssen unabhängig von den jeweiligen Adoptions-Eltern darüber hinaus auch die Kinder bzw. deren Vormund der Adoption zustimmen. Die Einwilligung erfolgt bei Kindern unter 14 Jahren durch den Vormund, also durch die leiblichen Eltern oder das Jugendamt. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden und ist danach unwiderruflich.
Wie läuft die Adoption eines Kindes in Deutschland ab?
Laut dem Adoptionsvermittlungsgesetz kümmert sich das Jugendamt um die Adoptionsvermittlung. Der Ablauf dauert in der Regel 1-2 Jahre, kann sich aber durchaus bis zu 5 Jahre lang hinziehen.
Nach einem Informationsgespräch mit den potenziellen Eltern reichen diese alle nötigen Unterlagen ein. Dazu gehören Geburtsurkunden, Lebenslauf, Einkommensnachweise (inkl. Arbeitsvertrag), schriftliche Nachweise über Schulden und Vermögen, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis. Nachdem all diese Unterlagen auf die allgemeine Eignungsfähigkeit zur Adoption hin geprüft werden, erfolgen weitere Gespräche mit dem Jugendamt. Dabei wird beispielsweise nach den Beweggründen für eine Adoption gefragt oder auch, wie andere im Haushalt lebende Kinder dazu stehen, dass ihre Eltern ein Kind adoptieren wollen.
Im nächsten Schritt wird ein Eignungsverfahren durchgeführt, bei dem potenzielle Eltern für ein zu adoptierendes Kind gesucht werden. (Es werden immer passende Eltern für ein Kind gesucht, nicht umgekehrt!)
Das Jugendamt stellt dann einen Sozialbericht zusammen, der mit den anderen Unterlagen und Ergebnissen der Eignungsgespräche vor dem lokalen Familiengericht bewertet wird.
Danach heißt es warten. Sobald die passenden Adoptiveltern gefunden sind, beginnt in der Regel die Adoptionspflege. Das ist eine Probezeit, deren Länge vom jeweiligen Einzelfall abhängt. In dieser Zeit soll sich das adoptierte Kind an die neue Familie, die ab jetzt eine Unterhaltspflicht hat, gewöhnen. In der Adoptionspflege wird die „Familie auf Probe“ weiterhin vom Jugendamt betreut.
Ist die Probezeit erfolgreich abgelaufen, stelle die neuen Eltern einen Antrag zur Aufnahme des Kindes beim Notar. Das Familiengericht entscheidet danach mit Hilfe von Bewertungen des Jugendamtes über die Adoption.
Rechtliche Folgen einer Adoption in Deutschland
Aus Sicht des Gesetzes werden nun alle Verbindungen zur leiblichen Familie gelöscht (zumindest bei einer Volladoption, dazu unten mehr). Dazu gehören das Verwandtschaftsverhältnis zur leiblichen Familie, sowie deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrem leiblichen Kind. Eventuelles Waisengeld bleibt allerdings weiterhin bestehen.
Die erloschenen Rechte und Pflichten der Herkunftsfamilie werden dann auf die neue Familie übertragen. Dazu gehören vor allem das Sorgerecht, Erbrecht sowie Unterhaltsrechte und -pflichten. Des Weiteren bekommt das Kind den Familiennamen der Adoptiveltern. Haben diese keinen gemeinsamen Ehenamen, kann einer der Nachnamen von den neuen Eltern ausgesucht werden.
Auch eine Änderung des Vornamens ist möglich, falls das dem Kindeswohl entspricht. Der Antrag braucht allerdings auch die Einwilligung des Kindes selbst. Das Standesamt stellt dann eine neue Geburtsurkunde mit dem neuen Namen des Kindes aus. In der Geburtsurkunde steht übrigens nicht, dass das Kind adoptiert wurde. Familienpsychologen empfehlen allerdings, offen mit den Kindern über das Thema Adoption zu reden, da ansonsten das Vertrauen gebrochen werden kann, wenn die Kinder erst später von ihrer Herkunft erfahren.
Fallen Kosten für eine Adoption in Deutschland an?
Bei der Adoption eines Kindes entstehen Kosten für das Familiengericht (ca. 75 bis 100 Euro), den Antrag beim Notar (ca. 60 Euro plus Steuern) und jeweils 30 Euro (plus Steuern) pro Einwilligungserklärung. Während der Zeitaufwand für den Prozess also berechtigterweise enorm ist, sind die Kosten für eine Adoption verschwindend gering.
Welche Arten der Adoption in Deutschland gibt es?
Adoptionsarten lassen sich hauptsächlich anhand der Aufteilung von Rechten und Pflichten zwischen Adoptiv-Eltern und leiblichen Eltern unterscheiden.
Volladoption
In Deutschland bezieht sich das Adoptionsrecht meist auf eine geregelte Volladoption. Wenn Kinder aus dem Ausland adoptiert werden, fordert das jeweilige internationale Privatrecht je nach Herkunftsland des Kindes auch die Volladoption. Bei einer solchen Adoption erlöschen jegliche verwandtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse zur Herkunftsfamilie. Dadurch wird das adoptierte Kind rechtlich genauso wie ein leibliches Kind der Adoptionsfamilie angesehen.
Starke Adoption
Die starke Adoption wird in Deutschland nur bei Auslandsadoptionen angewendet. Hier kommen die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen sehr auf das Ursprungsland des Adoptivkindes an. Da die Art der Adoption sich je nach Land unterscheidet, erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten am besten bei einem Fachanwalt.
Bei der starken Adoption erlöschen rechtliche Pflichten der leiblichen Eltern und werden auf die neuen Eltern übertragen, genau wie bei einer Volladoption. Im Gegensatz zu dieser, muss bei einer starken Adoption das Verhältnis zu den leiblichen Verwandten aber nicht gelöscht werden. Wird dieses Verhältnis im Nachhinein gelöscht, kann in Deutschland die Adoptionsart umgewandelt werden.
Schwache Adoption oder unvollständige Adoption
Bei der schwachen Adoption entsteht ein verwandtschaftliches Verhältnis zu den neuen Adoptiveltern. Diese haben dann auch die Pflicht der elterlichen Sorge und eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Allerdings bleiben Rechte wie beispielsweise das Erbrecht des Kindes gegenüber den leiblichen Eltern bestehen.
Zum anderen lässt sich die Art der Adoption anhand der Verhältnisse zwischen Adoptiveltern und dem Kind unterscheiden.
Die Stiefkind-Adoption
Die am häufigsten in Deutschland vorkommende Form der Adoption ist die Stiefkind-Adoption. Dabei adoptiert ein Ehepartner das leibliche Kind des anderen Ehepartners. In der Regel ist diese Art von Adoption einfach und der Ablauf ist um einiges schneller als bei einer Fremdadoption. Die Voraussetzungen der Stiefkind-Adoption werden allerdings wie in allen Formen der Adoption zunächst ausführlich geprüft.
Verwandten-Adoption
Wie der Name es schon verrät: bei der Verwandtenadoption wird ein Kind adoptiert, dass bis zum dritten Grad ein Verwandtschaftsverhältnis bzw. Verschwägerungsverhältnis mit den Adoptiveltern hat. Im Gegensatz zur Volladoption erlischt aber nur das Verhältnis zu den leiblichen Eltern. Das Verhältnis zum Rest der Familie bleibt bestehen. Auch hier werden die Voraussetzungen der neuen Eltern geprüft.
Pflegekind-Adoption
Einige Menschen in Deutschland nehmen Pflegekinder auf, die dann oft in „Dauerpflegeverhältnissen“ bei diesen Pflegeeltern leben. Der Grund für diese „Dauerpflege“ ist häufig, dass die leiblichen Eltern einer Adoption nicht zustimmen oder dass die Pflegeeltern bei der Fürsorge für das Kind nicht auf die Unterstützungs-Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe verzichten können, die bei einer Adoption wegfallen würden.
Positiv hervorzuheben ist in diesem Bereich die Möglichkeit einer „nachträglichen“ Minderjährigen-Adoption durch ein volljährig gewordenes Pflegekind. § 1772 Absatz 1 BGB erlaubt dies unter anderem, wenn ein junger Mensch schon als Minderjähriger in die Pflegefamilie aufgenommen wurde. Bei dieser Art des Verfahrens werden die leiblichen Eltern zwar angehört, die Entscheidung zur Adoption treffen aber der junge, volljährige Mensch und seine Pflegefamilie.
Sukzessiv-Adoption
Bei einer sukzessiven Adoption wird ein Kind erst von einer Einzelperson adoptiert. Später folgt dann die Adoption durch den neuen Ehepartner. Diese Art von Adoption war für ein gleichgeschlechtliches Paar vor dem Gesetz der „Ehe für alle“ die einzige Möglichkeit, gemeinsam ein adoptiertes Kind zu haben. Vor 2017 konnten gleichgeschlechtliche Partner nur Lebensgemeinschaften eingehen, welche Ihnen allerdings keine Rechte auf die gemeinsame Adoption eines fremden Kindes einräumte.
Erwachsenen-Adoption
Hierbei wird eine volljährige Person adoptiert. Diese Adoption muss aber „sittlich gerechtfertigt“ sein. Eine Adoption, um beispielsweise steuerliche oder erbschaftssteuerliche Vorteile zu erhalten, ist nicht erlaubt. Zudem muss bereits ein nachweisbares Eltern-Kind-Verhältnis bestehen. Der Altersunterschied muss außerdem über 15 Jahren liegen.
Ein weiterer Punkt, nach dem man eine Adoption unterscheiden kann, bezieht sich auf das Verhältnis zwischen den leiblichen Eltern und der Adoptivfamilie. Der ausschlaggebende Punkt dabei ist, ob und wie weit diese Familien nach der Adoption Kontakt haben.
Fremdadoption
In der Regel sind Fremdadoptionen Volladoptionen. Nach deutschen Recht haben die leiblichen Eltern dabei keinen Anspruch auf Kontakt mehr mit ihrem leiblichen Kind. Dieses Offenbarungsverbot schützt die neue Adoptivfamilie vor möglichen Störungen von Seiten der Herkunftsfamilie. Möglich ist es jedoch, dass die leibliche Familie Briefe oder Ähnliches in der Vermittlungsakte des Kindes beilegen. Letztendlich liegt in Deutschland jedoch die Entscheidung bei den Adoptiveltern. Diese können auch einer offenen Adoption zustimmen.
Halboffene Adoption
Auch bei einer Halboffenen Adoption besteht in der Regel kein Kontakt zwischen der leiblichen Familie und der Adoptivfamilie. Allerdings kann die leibliche Familie über die Adoptionsvermittlungsstellen durch Bilder oder Ähnliches über das Leben des Kindes informiert werden.
Offene Adoption
Bei dieser Form der Adoption lernen sich die leiblichen Eltern und die Adoptivfamilie kennen und können regelmäßigen Kontakt suchen. Wissenschaftliche Forschung hat gezeigt, dass dieser offene Umgang mit dem Thema Adoption Entwicklungsvorteile für das adoptierte Kind mit sich bringt. So kann das adoptierte Kind seine Wurzeln kennenlernen und muss sich nicht die Frage stellen, warum es zur Adoption freigegeben wurde.
Adoption eines vertraulich geborenen Kindes
Wie bei der Fremdadoption kenne sich die leiblichen Eltern und die neue Adoptivfamilie nicht. Die leiblichen Eltern sind dabei anonym. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt über die Adoptionsstellen den Kontakt aufzunehmen, wenn beide Elternpaare einwilligen.
Kann eine Adoption aufgehoben werden?
Wenn alle nötigen Einwilligungserklärungen vorhanden sind und der Adoptionsantrag bestätigt wurden, kann nur im äußersten Notfall das Eltern-Kind-Verhältnis wieder aufgehoben werden. Grundsätzlich kann das Verhältnis aber zu nur einem Elternteil aufgehoben werden. Dies ist dann möglich, wenn der andere Ehegatte die elterliche Sorge übernimmt oder durch diese Aufhebung eine erneute Adoption des Kindes möglich gemacht werden soll.
Quellen: BGB, familienportal.de
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