Warum ein Ehevertrag Sinn macht
Wenn die Liebe aufhört und es nur noch ums Geld geht, helfen klare Vereinbarungen. Fast jede dritte Ehe wird geschieden. Zugegeben, nichts für Romantiker: Aber ein individuell zugeschnittener Ehevertrag ist sinnvoll, damit im Fall der Fälle Streit und Ungerechtigkeiten vermieden werden können. Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist, wann Sie ihn abschließen können und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Denn wer ohne notariellen Ehevertrag vor den Altar tritt, der lebt ab dem Zeitpunkt der Eheschließung in dem als Zugewinngemeinschaft bezeichneten gesetzlichen Güterstand (§1363, BGB). Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und bedeutet, dass jeder Alleineigentümer über sein vorhandenes Vermögen bleibt. Und: Auch während der Ehe gekaufte Autos, Computer, Schmuck etc. gehören demjenigen, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat. Dieser haftet aber auch allein für für die in seinem Namen gemachten Schulden. Im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe hinzugewonnene Hab und Gut zu gleichen Teilen zwischen den Partnern aufgeteilt. Das ist dann der sogenannte Zugewinnausgleich. Durch einen Ehevertrag können die Ehepartner auch den Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft wählen.
Gütertrennung umschifft die Zugewinngemeinschaft
Mit einem Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft umschifft werden, indem die Gütertrennung notariell vereinbart wird. Dann muss keiner von beiden etwas von dem abgeben, was er während der Ehe selbst angeschafft hat. Nur das gemeinsame eheliche Gebrauchsvermögen, wie Hausrat, Möbel usw., wird geteilt.
Die Gütergemeinschaft bildet das Gegenstück zur Gütertrennung. Prägend ist hier, dass das Vermögen beider Partner gemeinschaftliches Vermögen wird.
Damit lässt sich im Falle einer Scheidung auch ein Risiko der Zugewinngemeinschaft vermeiden: Der Zugewinn kann nämlich auch negativ ausfallen, beispielsweise, wenn ein Partner bei der Eheschließung ein Unternehmen besitzt, das vor der Scheidung insolvent wird.
Andererseits lässt sich die Zugewinngemeinschaft im Rahmen der Güterstandsschaukel steuersenkend nutzen.
Abschluss des Ehevertrages vor und während der Ehe möglich
Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung und auch noch während der Ehe geschlossen werden. Also zu einer Zeit, zu der die Partner gar nicht an Trennung denken und ohne große Emotionen die Regelungen für den Fall einer Scheidung festlegen. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie sollten die Partner den Vertrag jedoch unbedingt durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen. Da der Ehevertrag weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthält, schreibt der Gesetzgeber zudem die notarielle Beurkundung vor.
Zur Zuordnung des Vermögens wird im Ehevertrag mit Hilfe des Notars der Güterstand festgelegt. Grundsätzlich gilt nach der Trauung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben gib es die Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Die Güterstände sind im einzelnen auch nach individuellen Bedürfnissen modifizierbar. Zum Beispiel, wenn Betriebsvermögen oder vererbte Objekte vom Zugewinn ausgeschlossen werden sollen. Auch ein gänzlicher Ausschluss des gesetzlichen Güterstandes ist möglich.
Ehevertrag regelt nicht nur den Zugewinnausgleich
Für den Fall des Scheiterns der Ehe regelt der Ehevertrag ebenso die Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich. Unterhaltsansprüche eines Ehepartners gegen den anderen liegen nach der Scheidung vor, wenn einer von beiden wegen der Kindererziehung, aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Die Höhe des Unterhalts hängt vom Lebensstandard während der Ehe und den finanziellen Mitteln der Partner nach der Scheidung ab. Ist im Ehevertrag alles geregelt, wird auch eine einvernehmliche Scheidung einfacher und man spart sowohl Zeit als auch an den Kosten der Scheidung.
Tipps
- Gemeinsam in Ruhe über den Ehevertrag sprechen und nicht unter Druck setzen lassen.
- Der Abschluss ist vor der Eheschließung möglich, aber genauso während der Ehe.
- Im Internet gibt es Ehevertrag Muster, die einen Überblick verschaffen können.
- Auf jeden Fall sollte sich das Paar von einem Rechtsanwalt oder Notar über die verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen und den Vertrag gemeinsam mit ihm aufstellen. Eine Beurkundung sieht das Gesetz generell vor.
- Auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften können entsprechende notarielle Verträge geschlossen werden.
- Wenn Sie bereits verheiratet sind und sich trennen möchten, ist es für einen Ehevertrag zu spät. Dann können Sie aber mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung eine einvernehmliche Scheidung schaffen.
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Claudia Sturm ist Gründerin und Geschäftsführerin der CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Zusammen mit Rechtechteck verhilft sie getrennten Paaren zu einer einvernehmlichen Scheidung. Sie hat stets einen Blick über den Tellerrand hinaus und geht unkonventionelle Wege. Als Rechtsanwältin ist sie spezialisiert auf Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Sie ist Lehrbeauftragte der Hochschule Heilbronn, Referentin zahlreicher Fachvorträge und Autorin juristischer Fachartikel.