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Der Ehevertrag – was regelt er und wann ist er sinnvoll?

Der Ehevertrag – wann ist er sinnvoll?
14. November 2022

Zusammenfassung:

  • Ein Ehevertrag ist insbesondere bei einem größeren Gehaltsgefälle sinnvoll.
  • Er regelt zum Beispiel den Güterstand sowie Versorgungsausgleichszahlungen und Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung.
  • Ein Ehevertrag ist ungültig, wenn er eine Partei unangemessen benachteiligt oder in die Rechte Dritter – zum Beispiel die der gemeinsamen Kinder – eingreift.

Eine kleine Frage und ein Ring leiten eine aufregende und romantische Zeit ein. Verlobte möchten am liebsten permanent auf Wolke 7 schweben und sich mit nichts anderem beschäftigen. Allein der Gedanke an einen Ehevertrag stößt vielen auf: Er klingt unromantisch und als würden die Verliebten sich gegenseitig nicht vertrauen. Ein Ehevertrag kann aber unabhängig von der Art der Beziehung und der finanziellen Ausgangssituation für beide Seiten von Vorteil sein. Er erspart bereits im Vorhinein viele Streitpunkte, zu denen es während oder nach der Ehe kommen kann. 

Wann ist ein Ehevertag sinnvoll? 

Ein Ehevertrag klärt, wie im Falle einer Scheidung verfahren werden soll. Das spart Zeit und Nerven, da die meisten Fragen dann bereits beantwortet sind und die Ehe möglichst glimpflich beendet werden kann. Der Ehevertrag ist aber dann besonders sinnvoll, wenn zwei Menschen heiraten, deren finanziellen Verhältnisse sich stark voneinander unterscheiden. Insbesondere die finanziell besser gestellte Person schützt auf diese Weise ihr Vermögen und kann auch unangemessene Unterhalts- und Vermögensansprüche vermeiden. 

Auch ohne einen Ehevertrag stehen Verheiratete nicht ohne jegliche rechtliche Regelung da. Haben sie selbst keinen Vertrag aufgesetzt, gilt das gesetzliche Familienrecht. Die meisten der Normen stammen allerdings noch aus einer Zeit, in der es typisch war, dass der Mann die Familie finanziell versorgt und die Frau sich um den Haushalt kümmert. Sie brauchte im Falle einer Scheidung Sicherheiten, die sie nicht von heute auf morgen ohne finanzielle Mittel dastehen ließen. Der heutige Regelfall ist, dass beide Partner berufstätig sind. Somit spiegeln die gesetzlichen Regelungen nicht mehr die typische Beziehung wider und sollten – sofern dies gewünscht ist – modifiziert werden. 

Selbst dann, wenn sich die Vermögensverhältnisse nicht stark unterscheiden, sollten Doppelverdiener einen Ehevertrag abschließen. So können sie bereits im Vorhinein festlegen, was im Falle einer Scheidung geschehen soll, und müssen keine Ausgleichsansprüche zahlen, für die kein Bedarf besteht. Auch Paare, die zuvor bereits verheiratet waren und Kinder haben, sollten über einen Ehevertrag nachdenken. Andernfalls kann es im Todesfall passieren, dass die Kinder weniger erben als der überlebende Partner. 

Was wird im Ehevertrag geregelt? 

Der Ehevertrag beinhaltet meist Regelungen zu 

  • der Art des Güterstandes 
  • Unterhaltszahlungen
  • Versorgungsausgleichszahlungen 

Werden keine Regelungen zu Unterhaltsansprüchen getroffen, gelten sie grundsätzlich ein Leben lang. Dies kann ein Ehevertrag ausschließen, ändern oder sogar erweitern. Etwaige Änderungen gelten lediglich dann nicht, wenn ein Partner wegen der Erziehung der Kinder oder aufgrund einer Erkrankung oder seines Alters schwächer gestellt ist und nicht angemessen versorgt ist. Auch der Trennungsunterhalt kann nicht ganz ausgeschlossen oder nach Belieben geändert werden. 

Ist der Ehevertrag ungültig? 

Verstößt eine Regelung des Ehevertrags gegen geltendes Recht oder die guten Sitten, kann es passieren, dass daraufhin der gesamte Vertrag ungültig ist. Das ist auch dann der Fall, wenn er zulasten Dritter geht und zum Beispiel die gemeinsamen Kinder in ihren Rechten einschränkt. 

Typische Gründe für die Ungültigkeit liegen zum Beispiel in der schutzlosen Benachteiligung eines Partners. Auch der Kindesunterhalt kann nicht einfach ausgeschlossen werden, weil er dem Kind und nicht den Ehepartnern selbst zusteht. 

Welche Kosten entstehen für den Ehevertrag? 

An einem Ehevertrag können ein Notar und bei Bedarf zusätzlich ein Rechtsanwalt mitwirken. Sind beide beteiligt, steigen die Kosten entsprechend an und bemessen sich nach den individuell festlegten Honoraren. Allerdings sollten Verlobte nicht auf die Hinzuziehung eines Anwalts verzichten, da er die Interessen seines Mandanten bestmöglich berücksichtigen und ihm so in der Zukunft viel Geld sparen kann.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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