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Recht auf Teilzeit – so reduzieren Sie Ihre Stunden

Anspruch auf Teilzeit – so reduzieren Sie Ihre Stunden im Job
8. Juni 2023

Zusammenfassung:

  • Die meisten Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, ihre Stunden zu reduzieren – auch dann, wenn ihr Arbeitsvertrag eine Vollzeitstelle vorsieht.
  • Die Voraussetzungen dafür sind, dass das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
  • Ihren Antrag auf Stundenreduzierung stellen Sie mindestens drei Monate vor der gewünschten Umstellung per Post oder per E-Mail bei Ihrem Vorgesetzten. Einen Grund müssen Sie dabei nicht angeben.

Für die steile Karriere müssen das Privatleben und die Freizeit leiden? Was früher noch diverse Arbeitnehmer hingenommen haben, gerät heute immer mehr aus der Mode. Statt langen Arbeitszeiten und zusätzlichen Stunden am Wochenende ziehen viele Berufstätige die berühmt-berüchtigte Work-Life-Balance vor. Was ist aber, wenn Sie einen Arbeitsvertrag für einen Vollzeitjob unterschrieben haben, jetzt jedoch lieber auf Teilzeit reduzieren würden? Sind Sie nun für immer im Hamsterrad gefangen, bis Sie kündigen oder Ihr Chef sich erbarmt? Der Umstieg ist leichter, als viele denken – denn die meisten Arbeitnehmer haben sogar ein Recht darauf, weniger Stunden zu arbeiten.

Sie haben (sehr wahrscheinlich) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit

Wer gerade ein Kind bekommen hat oder einen erkrankten Angehörigen pflegt, darf seinen Job in Teilzeit ausüben – das ist den meisten Berufstätigen bekannt. Was viele nicht wissen: Ein Anspruch auf eine Stundenreduzierung steht ohnehin nahezu jedem Arbeitnehmer zu. Und zwar auch dann, wenn der einzige Grund dafür ist, dass der Angestellte einfach keine Lust darauf hat, so viele Wochenstunden zu arbeiten.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sieht vor, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer das Recht darauf hat, die in seinem Arbeitsvertrag festgelegte Stundenanzahl zu verringern. Die einzigen Voraussetzungen lauten: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter.

Das Recht auf Teilzeit haben auch Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag und Arbeitnehmer in leitenden Positionen. Gerade Letztere fürchten häufig, dass sie mit Nachteilen rechnen müssen, wenn sie den Wunsch nach einer Stundenreduzierung äußern. Aber auch davor sind Sie gesetzlich geschützt: Laut §§ 4 Abs. 1, 5 TzBfG dürfen Arbeitnehmer in Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als ihre Kollegen in Vollzeit, solange dafür kein sachlicher Grund besteht. Leisten Sie also die gleiche Arbeit, haben Sie einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung – die eben nur im Hinblick auf die kleinere Stundenanzahl geringer ausfällt.

Wie reduzieren Sie Ihre Stunden im Job?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Vorgesetzten Ihren Wunsch nur mitteilen müssen und er ihm grundsätzlich nachzukommen hat, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Damit Ihr Chef ausreichend Zeit hat, um sich auf die Veränderung einzustellen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, müssen Sie die gewünschte Stundenreduzierung allerdings mindestens drei Monate im Voraus ankündigen.

Stellen Sie Ihren Antrag auf eine Stundenreduzierung schriftlich bei Ihrem Vorgesetzten. Dies kann per Post erfolgen – seit Anfang 2020 reicht dafür aber auch eine E-Mail aus. Einen Grund müssen Sie in Ihrem Antrag nicht angeben, denn Ihr Anspruch besteht unabhängig davon, aus welchen Motiven Sie weniger arbeiten möchten. Zugunsten eines guten Arbeitsklimas können Sie aber trotzdem Ihre Beweggründe schildern, damit Ihr Vorgesetzter sie nachvollziehen kann.

Nimmt Ihr Chef Ihren Antrag auf Stundenreduzierung an, passt er gemeinsam mit Ihnen Ihren Arbeitsvertrag an und nimmt die verringerte Arbeitszeit darin auf. Reagiert er hingegen gar nicht, gilt Ihre Stundenzahl als automatisch reduziert.

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