Zusammenfassung:
- Gesetzliche Regelungen stehen Hunden am Arbeitsplatz nicht entgegen, solange sie nicht die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gefährden.
- Es liegt im Ermessen des Chefs, ob er Haustiere im Büro zulassen möchte.
- Hunde sollten nicht weder die Arbeitsabläufe stören, noch die Mitarbeiter belästigen.
In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen das Konzept des hundefreundlichen Arbeitsplatzes übernommen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hunde mit ihren Besitzern in Büros und anderen Arbeitsumgebungen auftauchen. Aber ist das erlaubt? Und welche Konsequenzen drohen, wenn der Lieblingsvierbeiner ohne Erlaubnis des Vorgesetzten im Büro verweilt?
Vierbeiner verbessern das Arbeitsklima im Büro
Zahlreiche Studien belegen die positiven Auswirkungen von Hunden am Arbeitsplatz auf die Mitarbeiterzufriedenheit und auf das Arbeitsklima. Sie reduzieren Stress und Anspannung und machen die Mitarbeiter nicht nur glücklicher, sondern auch produktiver. Eine Studie aus dem Jahr 2012 ergab zum Beispiel, dass Mitarbeiter, die ihren Hund ins Büro mitnahmen, niedrigere Cortisolspiegel im Blut und damit eine geringere Stressbelastung hatten. Ein anderer Bericht von Banfield Pet Hospital zeigt, dass Mitarbeiter, die mit Hunden arbeiten, zufriedener mit ihrem Job sind und eine bessere Work-Life-Balance haben. Schließlich kann es auch für Hunde eine willkommene Abwechslung sein, ihr Herrchen oder Frauchen ins Büro begleiten zu dürfen, da sie andernfalls oft den Großteil des Tages alleine zu Hause verbringen.
Hunde am Arbeitsplatz? Der Chef entscheidet
In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die Hunde am Arbeitsplatz ausdrücklich verbieten oder erlauben. Grundsätzlich sind Arbeitgeber aber dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleistet werden. Wenn die Anwesenheit von Hunden am Arbeitsplatz dafür eine Gefahr darstellt, müssen die Vierbeiner zuhause bleiben.
Das bedeutet aber auch, dass Hunde am Arbeitsplatz nicht per sé verboten sind, wenn sie keine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit der Mitarbeiter darstellen. Es liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, ob er Hunde in seinen Büros zulassen möchte oder nicht.
Wenn ein Arbeitgeber Hunde am Arbeitsplatz erlaubt, muss er sicherstellen, dass die Mitarbeiter darüber informiert werden, dass Hunde anwesend sind. Dies ist wichtig, da manche Menschen allergisch auf Hunde reagieren oder Angst vor ihnen haben könnten. Wenn Mitarbeiter Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden möchten, haben sie so auch die Gelegenheit, ihren Arbeitgeber darüber zu informieren. So können einvernehmliche Lösungen gefunden werden wie zum Beispiel alternative Arbeitsplätze, die sich nicht in der Nähe der Haustiere befinden.
Hunde am Arbeitsplatz – wie sollten die Büros ausgestaltet sein?
Darf der Hund ins Büro mitkommen, sollte er dort ausreichend Platz haben, damit auch sein Wohlbefinden sichergestellt wird. Zudem darf der Vierbeiner nicht den Arbeitsablauf stören oder andere Mitarbeiter belästigen. Idealerweise erhält der Hund ein Kissen in einer Ecke, auf dem er sich zurückziehen kann. Auch benötigt er ausreichend Nahrung und Wasser sowie Auslauf in den Pausenzeiten. Führt die Anwesenheit des Vierbeiners dazu, dass andere Mitarbeiter weniger Platz haben oder sich nicht mehr frei im Büro bewegen können, sollte er im Zweifel zuhause bleiben. Andernfalls kann er sich negativ auf das Klima am Arbeitsplatz auswirken und zu Konflikten unter Kollegen führen.
Vierbeiner im Büro? Auch eine Frage der Haftung
Sofern der Chef Hunde im Büro zulassen möchte, sollten sämtliche Haftungsfragen geklärt werden. Der Vierbeiner muss versichert sein und das Unternehmen sollte sonstige Versicherungen abschließen, die aufgrund der Anwesenheit des Haustiers notwendig werden.
Auch sollte die Rasse des Hundes und seine Persönlichkeit eine Rolle spielen. Manche Hunde sind ruhiger und können länger stillsitzen als andere. Besonders aktive Tiere sollten deshalb im Zweifel selbst dann zuhause bleiben, wenn grundsätzlich Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind.