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Private Nutzung des Firmenwagens – das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

Firmenwagen privat nutzen – was gibt es zu beachten?
16. April 2023

Zusammenfassung:

  • Gestattet der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenwagens, darf der Arbeitnehmer ihn für diverse private Aktivitäten nutzen und damit je nach Vereinbarung sogar in den Urlaub fahren.
  • Der Arbeitnehmer muss diesen geldwerten Vorteil allerdings versteuern.
  • Die private Nutzung des Dienstwagens kann zu einer höheren Versicherungsprämie führen.

Ein Dienstwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktives Benefit. Aber was passiert, wenn der Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen möchte? Dieser Blogbeitrag widmet sich den wichtigsten Fakten zur Privatnutzung von Firmenwagen und der Frage, welche Vor- und Nachteile sie bietet.

Wann spricht man von einer Privatnutzung des Firmenwagens?

Eine Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke ist zum Beispiel bei Fahrten zum Einkaufen, zum Sport oder in den Urlaub gegeben. Das Gleiche gilt sogar für die Fahrt von und zum Büro, da dies nicht als Arbeitszeit zählt. Die Privatnutzung kann vertraglich vereinbart werden oder auch im Rahmen der Gehaltsvereinbarung erfolgen. Die Nutzungsvereinbarung umfasst je nach Arbeitgeber unterschiedliche Regelungen, wie beispielsweise eine Kilometerbegrenzung oder die Zahlung eines Eigenanteils für die Privatnutzung.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Grundsätzlich ist die Privatnutzung eines Firmenwagens steuerpflichtig. Der geldwerte Vorteil, den der Mitarbeiter durch die Nutzung des Dienstwagens hat, muss versteuert werden. Dieser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen wie der Anschaffungskosten des Fahrzeugs, den Betriebskosten und den CO2-Emissionswerten. Je nach Berechnungsmethode fallen dabei unterschiedliche Steuersätze an. Die Steuerpflicht besteht nicht, wenn der Dienstwagen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.

Welche Auswirkungen hat die Firmenwagen-Privatnutzung auf die Versicherung?

Die meisten Versicherungsverträge für Firmenwagen schließen die private Nutzung mit ein. Allerdings kann es sein, dass die Versicherungsprämien höher ausfallen, wenn der Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Versicherung eine höhere Kilometerleistung oder eine höhere Unfallgefahr aufgrund der privaten Nutzung annimmt.

Welche rechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?

Die Privatnutzung von Firmenwagen ist gesetzlich geregelt. Es existieren also klare Vorschriften, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen. So muss der Arbeitgeber beispielsweise die korrekte Versteuerung des geldwerten Vorteils sicherstellen und eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Dienstwagen pfleglich zu behandeln und sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten.

Welche Vor- und Nachteile bietet die private Nutzung eines Dienstwagens?

Vorteile für den Arbeitnehmer

Eine private Nutzung des Firmenwagens bietet dem Arbeitnehmer den Vorteil, dass er ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen. Er kann das Auto nicht nur für Fahrten zur Arbeit nutzen, sondern auch für private Zwecke wie Einkaufsfahrten, Ausflüge oder den Urlaub. Zudem spart er durch die Nutzung des Firmenwagens Geld, da er keine Kosten für Anschaffung, Wartung, Reparatur oder Versicherung tragen muss. Die privaten Nutzungsanteile werden vom Arbeitgeber als geldwerter Vorteil versteuert.

Vorteile für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern mit der privaten Nutzung des Firmenwagens eine attraktive Zusatzleistung bieten und dadurch im Wettbewerb um Fachkräfte punkten. Zudem darf er die Anschaffungs- und Betriebskosten des Fahrzeugs als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Nachteile für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer muss den geldwerten Vorteil, den er aus der privaten Nutzung des Fahrzeugs zieht, als zusätzliches Einkommen versteuern. Zudem muss er unter Umständen selbst für Schäden haften, die er während der privaten Nutzung des Fahrzeugs verursacht, wenn der Arbeitgeber keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Nachteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber ist die private Nutzung des Firmenwagens mit einem administrativen Aufwand verbunden. Er muss die privaten Nutzungsanteile erfassen und die entsprechenden Lohnabzüge vornehmen. Zudem muss er sicherstellen, dass das Fahrzeug regelmäßig gewartet und repariert wird, um eine einwandfreie Funktion und Sicherheit zu gewährleisten.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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