Zusammenfassung:
- Grundsätzlich kann in Deutschland jeder Jäger werden, der mindestens 15 Jahre alt und körperlich und geistig geeignet ist. Zudem müssen Anwärter ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.
- Den Jagdschein erhalten Sie nach einer erfolgreich abgeschlossenen staatlichen Jagdprüfung.
- Die Jagdausübung ist Ihnen nur als Eigentümer oder Pächter eines Jagdreviers gestattet. Alternativ dürfen Sie mit einer Jagderlaubnis jagen.
Das Jagdrecht unterliegt in Deutschland strengen Regelungen, damit es sicher und verantwortungsvoll ausgeübt wird. Dabei spielen der Tierschutz und die Sicherheit anderer Menschen eine wichtige Rolle.
Lange Zeit galt die Jagd als Freizeitvertreib des Adels. Mittlerweile kann grundsätzlich jeder Jäger werden. Allerdings ist die tatsächliche Jagdausübung an diverse Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel einen gültigen Jagdschein (§ 15 I BJagdG). Aber auch dann dürfen Jäger nicht einfach mit ihrem Gewehr in einen nahegelegenen Wald gehen und Wild jagen. Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen an das Jagdrecht in Deutschland geknüpft sind.
Faszination Jagd – aber nur mit Jagdschein
Die Jagd übt auf viele Menschen eine gewisse Faszination aus. Das Bild des Jägers, der mit seinem Gewehr und seinem treuen Hund im Schlepptau durch die Wälder zieht, wird in unzähligen Filmen romantisiert. Hinzu kommt, dass das Jagen in ländlichen Regionen oft zur Familientradition gehört und sich durch liebgewonnene Kindheits- und Jugenderinnerungen zieht.
Egal, ob Sie nun den Beruf Ihres Großvaters zu Ihrem Hobby machen möchten oder die Jagd Sie einfach schon immer fasziniert hat – Sie können Jäger werden. Das braucht allerdings seine Zeit. Denn dafür benötigen Sie das sogenannte “grüne Abitur”, also einen Jagdschein. Den erhalten Sie nicht einfach nach einem lockeren Nachmittagskurs am Wochenende, sondern müssen eine richtige Ausbildung machen und sie erfolgreich mit einer staatlich anerkannten Prüfung beenden.
Den Jagdschein darf jeder machen, der mindestens 15 Jahre alt sowie körperlich und geistig geeignet ist und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis hat. In der Ausbildung eignen Sie sich Wissen zu diversen theoretischen und praktischen Themen an wie Wildbiologie, Jagdpraxis oder Waffenkunde.
Jagdausübungsrecht – das sind seine Voraussetzungen
Nach dem erfolgreichen Bestehen der Jägerprüfung können Sie unter Einhaltung der Jagdgesetze des Bundes und Ihres Bundeslandes jagen. Dies dürfen Sie allerdings nur, wenn Sie Eigentümer oder Pächter eines Jagdreviers sind. Erfüllen Sie beide Voraussetzungen nicht, können Sie eine Jagderlaubnis für ein fremdes Revier beantragen. Sie erhalten Sie entweder entgeltlich oder aufgrund einer Gefälligkeit – zum Beispiel durch einen befreundeten Jäger, der Sie zur Jagd in seinem Revier einlädt.
Zudem sind Jäger dazu verpflichtet, sich an die Grundsätze der sogenannten Weidgerechtigkeit zu halten, also im Einklang mit den geltenden Tier- und Naturschutzgesetzen zu jagen. Welche Tiere Sie jagen dürfen, können Sie Jagdlisten und den Jagdgesetzen entnehmen. Dabei müssen Sie auch etwaige Schonzeiten berücksichtigen, in denen bestimmtes Wild nicht gejagt werden darf.
Schließlich müssen Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen die wesentlichen Haftungsrisiken abzusichern. Die Jagdhaftpflicht kommt zum Beispiel für Schäden auf, die durch die Nutzung der Schusswaffe entstanden sind oder durch den Jagdhund verursacht wurden und ist damit unabdingbar für Jäger.