Zusammenfassung:
- BAföG soll es jungen Menschen ermöglichen, eine Ausbildung oder ein Studium auch ohne die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern oder Stipendien zu absolvieren.
- Allerdings hat nicht jeder Studierende oder Auszubildende automatisch einen Anspruch auf BAföG – hierfür muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Insbesondere muss ein finanzieller Bedarf bestehen – dies ist nicht der Fall, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze übersteigt.
- Auch muss es sich um eine Erstausbildung handeln. Ein an einen Bachelor anschließenden Master fällt grundsätzlich darunter. Dies gilt aber nur, wenn darin kein Fachrichtungswechsel zu sehen ist.
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) gewährt eine gleichnamige finanzielle Unterstützung für junge Menschen in Deutschland, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren möchten. Doch längst nicht jeder Studierende oder Auszubildende hat Anspruch auf diese Förderung. Der folgende Artikel erläutert die wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt von BAföG.
Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Grundsätzlich können deutsche Staatsbürger BAföG erhalten. Aber auch EU-Bürger, Migranten und Flüchtlinge, die in Deutschland leben und eine Bleibeperspektive haben, haben unter Umständen einen Anspruch auf BAföG. Dies gilt jedoch nicht für Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Altersgrenze
Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchten, dürfen bei Antragsstellung nicht älter als 45 Jahre sein. Zu dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen: So dürfen zum Beispiel Studierende, die eigene Kinder erziehen, trotz eines Alters von 45+ BAföG beantragen. Die rechtliche Grundlage für die Altersgrenze ist § 10 BAföG.
Ausbildungsziel
Der Abschluss der angestrebten Ausbildung oder des Studiums muss das Ziel des Antragsstellers sein. Ein Nachweis ist hierfür in der Regel nicht erforderlich, sodass die bloße Aufnahme an einer Hochschule oder Schule grundsätzlich ausreicht. Auszubildende an Hochschulen, Akademien oder Fachschulen müssen jedoch einen Leistungsnachweis erbringen, um ab dem fünften Fachsemester weiter gefördert zu werden.
Erstausbildung
BAföG wird grundsätzlich nur für die Erstausbildung gezahlt. Das bedeutet, dass Studierende in der Regel kein BAföG bekommen, wenn sie bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und nun ein weiteres Studium beginnen möchten. Ausnahmen gelten jedoch zum Beispiel beim Wechsel des Studienschwerpunkts oder bei einem Fachrichtungswechsel aus gewichtigen Gründen. Wenn ein Bachelorstudium abgeschlossen wurde und ein darauf aufbauendes Masterstudium begonnen wird, ist auch dieses mit BAföG förderfähig. Ein Fachrichtungswechsel im Master führt jedoch meist dazu, dass der Anspruch auf BAföG verfällt. Studierende sollten sich deshalb im Vorfeld über die BAföG-Förderung informieren und die Voraussetzungen dafür genau prüfen. Insbesondere lohnt sich die Erkundigung darüber, bei welchem Master ein Fachrichtungswechsel angenommen wird, der den Förderanspruch entfallen lässt.
Finanzieller Bedarf
BAföG wird an Personen ausgezahlt, deren Familien nicht allein für die Ausbildungskosten aufkommen können. Die Anrechnung des Einkommens der Eltern wird in § 21 BAföG geregelt. Mit der BAföG-Reform 2022 wurden die Freibeträge für das Einkommen der Eltern deutlich angehoben, damit mehr Auszubildende von einer BAföG-Förderung profitieren können. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende wurde um 8,47 % angehoben und beträgt nun 934 Euro.
BAföG Voraussetzungen – Fazit
Wer eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland beginnen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus, dem Alter, dem Ausbildungsziel, dem finanziellen Bedarf des Auszubildenden und der Frage ab, ob es sich um eine Erstausbildung handelt. Bei Fragen oder Unklarheiten hilft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung weiter.