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Mit Klarna oder Paypal im Online-Casino bezahlt? Geld zurückholen!

Ob Online-Poker, Roulette oder Slots: Online-Casinos sind meist illegal. Daher sind Einzahlungen und Auszahlungen schwer. Teilweise kann man seine Verluste deshalb aber sogar zurückfordern.
25. November 2021

Zusammenfassung

  • Paypal und Klarna können in der Regel nicht (mehr) für illegales Online-Glücksspiel eingesetzt werden.
  • Ob man bei Online-Casinos verlorenes Geld von Zahlungsdienstleistern zurückfordern kann, wird der BGH entscheiden.
  • In vielen Fällen erscheint eine Klage direkt gegen den Glücksspiel-Anbieter aussichtsreicher.

Die Bank gewinnt immer. Das gilt nicht nur im klassischen Casino, sondern auch beim Online-Glücksspiel. Und auch Zahlungsdienstleister wie Klarna oder Paypal haben wohl zumindest zeitweise gut daran verdient, Geld für die in Deutschland weitgehend illegalen Online-Casinos einzusammeln.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

Verwendung von Klarna und Paypal für Online-Glücksspiele

Paypal darf nach der allgemeinen Nutzungsrichtlinie nicht für Aktivitäten eingesetzt werden, die „gegen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften verstoßen“. Das trifft auf praktisch alle Online-Glücksspiele zu, denn in der Regel sind in Deutschland Online-Casinos weiterhin illegal. Außerdem müsste man als Nutzer eine Genehmigung einholen, wenn man Zahlungen aus Glücksspielen annehmen will. Das bedeutet: Selbst, wenn man bei einem in Deutschland legalen Online-Casino gewinnen würde, könnte man sich das Geld nur schwer über Paypal auszahlen lassen.

Klarna: Klarna Card, Klarna Zahlservice und Klarna Bankkarte dürfen laut AGB zumindest für illegale Glücksspiele nicht verwendet werden. Und ein legales Online-Casino dürfte in Deutschland schwer zu finden sein. Dafür wäre eine deutsche Lizenz nötig. EU-Lizenzen, z.B. aus Malta, reichen nicht.

Einschränkend muss man sagen, dass sowohl Klarna als auch Paypal ihre Regeln und ihre Geschäftspraktiken immer wieder überarbeitet haben. Außerdem gibt es auch Online-Casinos, die gegenüber Zahlungsdienstleistern ihren wahren Geschäftszweck verschleiern und sich z.B. als Händler ausgeben. Daher kommt bzw. kam es teilweise durchaus vor, dass Zahlungen an Glücksspiel-Anbieter auch über Klarna und Paypal abgewickelt wurden. Manche Anwälte sehen darin eine Möglichkeit, sich seine Glücksspiel-Verluste wieder zurückzuholen:

Online-Glücksspiel: Geld zurück von Paypal und Klarna?

Online-Glücksspiel war in Deutschland (mit rechtlichen Grauzonen in Schleswig-Holstein) bis 30.6.2021 verboten. Seit dem 1.7.2021 ist es erlaubt, wenn das Online-Casino eine deutsche Lizenz hat und sich an strenge Auflagen hält. Da das für die allermeisten Anbieter nicht zutrifft, sind die Angebote in der Regel weiterhin illegal.

Dabei sind nicht nur das Angebot von und die Teilnahme an Online-Casinos ohne deutsche Lizenz verboten, sondern auch die „Mitwirkung“. Einige Anwälte gehen daher davon aus, dass auch ein Zahlungsdienstleister zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn ein Spieler unter seiner Mitwirkung Geld in einem illegalen Online-Casino verloren hat. So urteilte auch das Landgericht Ulm (Urteil vom 16.12.2019, Az. 4 O 202/18). Allerdings ist diese Ansicht umstritten. Andere Gerichte sahen das anders, beispielsweise das OLG München (Urteil vom 6.2.2019, Az. 19 U 793/18). Abschließend wird voraussichtlich der BGH entscheiden. Viele Verbraucherschutz-Anwälte sehen es daher inzwischen als vielversprechender an, direkt gegen die Online-Casinos Klage einzureichen.

Grundsätzlich sollte man zunächst versuchen, sich sein Geld über die normalen Rückhol-Funktionen wie den Käuferschutz von Paypal erstatten zu lassen. Das gilt natürlich insbesondere für Zahlungen, die man gar nicht autorisiert hat.

Geld zurück von anderen Zahlungsdienstleistern

Grundsätzlich gilt auch für andere Zahlungsanbieter wie Neteller, Paysafe, Apple Pay, Skrill, giropay (paydirekt), Sofortüberweisung, Trustly, Alipay oder WeChat Pay dasselbe wie für Paypal und Klarna: Prinzipiell scheint es möglich zu sein, sich die Glückspiel-Verluste mit einer Klage zurückzuholen. Die Rechtslage ist aber noch nicht abschließend geklärt und die Gerichte entscheiden sehr uneinheitlich. Zumindest bis zum erwarteten BGH-Urteil erscheint daher eine Klage gegen das Online-Casino sinnvoller. Inzwischen bieten auch für Verluste im Online-Glücksspiel Prozessfinanzierer ihre Dienste an.

Auch Kreditkarten-Anbieter wie Visa, Mastercard oder American Express sollten sich ihre Geschäftspartner (bzw. Akzeptanzstellen) eigentlich genau ansehen. Daher kann man bei diesen Unternehmen ebenfalls versuchen, sich die Glücksspiel-Verluste über eine Klage zurückzuholen. Ist die Einzahlung noch nicht so lange her, bietet sich außerdem ein sogenanntes Chargeback an. Gesetzlich ist das mindestens für 8 Wochen möglich, manche Anbieter bieten aber auch längere Fristen.

Auch bei einer klassischen Überweisung ist die Bank oder Sparkasse des Spielers in das Glücksspiel-Geschäft involviert, sodass Schadensersatz prinzipiell möglich erscheint. Allerdings hat die Bank des Spielers normalerweise keinen direkten Kontakt zum Empfänger, daher wird eine bewusste Mitwirkung an illegalem Glücksspiel noch schwerer nachzuweisen sein. In den meisten Fällen dürften die Online-Casinos außerdem kein Lastschriftverfahren angeboten haben, da sie sonst Rücklastschriften befürchten müssten.

Aufgrund der unklaren Rechtslage lassen übrigens immer mehr Zahlungsdienstleister die Finger von Glücksspiel. Daher wird es für die Spieler zunehmend schwierig, Geld einzuzahlen – was aber in der Regel eher ein Vorteil für sie ist, auch wenn sie es selbst wohl nicht wahrhaben wollen.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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