Das Wichtigste:
Bei einer Scheidung fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten an.
Als Berechnungsgrundlage dient der sogenannte Verfahrenswert (auch „Streitwert“ oder „Gegenstandswert“ genannt). Er ist nur eine Berechnungsgröße und muss nicht bezahlt werden!
Wenn Sie es schaffen, „nicht um jedes Hemd“ zu streiten, können Sie hier wertvolle Zeit und Geld sparen. Sie sollten deshalb die sogenannten Scheidungsfolgensachen im Einvernehmen regeln.
Streitwert vs. Verfahrenswert
Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, welcher bis vor der großen Familienrechts-Reform 2009 als Streitwert bezeichnet wurde.
Weil es sich aber gerade bei einvernehmlichen Scheidungen nicht um einen Rechtsstreit, sondern um ein einvernehmliches Scheidungsverfahren handelt, in dessen Rahmen bereits alle möglichen Streitigkeiten zwischen den Eheleuten geklärt worden sind, ist der Begriff Verfahrenswert eindeutig besser gewählt.
Bei einer Ehescheidung berechnet sich der Verfahrenswert aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate.
Praxisbeispiel Scheidungskosten:
Sie und Ihr Ehemann verdienen 2.900 Euro netto pro Monat zusammen, so dass der Verfahrenswert für Ihr Scheidungsverfahren 8.700 Euro (2.900 Euro x 3) betrüge.
Außerdem hängt der Verfahrenswert bei einer Scheidung auch vom (streitigen) Vermögen, von der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und von der Notwendigkeit eines Versorgungsausgleichs ab.
Bitte beachten Sie dabei, dass sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt nicht etwa den Verfahrenswert erhalten, sondern lediglich einen exakt festgesetzten Bruchteil des Verfahrenswerts. Das bedeutet, die Gerichts- und Anwaltskosten werden nicht willkürlich erhoben.
Gut zu wissen:
Die Kosten bei einem Scheidungsverfahren hängen noch von weiteren Faktoren ab. Viele Anwälte möchten an Ihrer Scheidung verdienen. Die selbe Scheidung kann bei einem Anwalt mehr als das Doppelte der Gebühren bei einem anderen Anwalt kosten. Die Anwaltskosten sind also sehr variabel.
Seien Sie deshalb vorsichtig und vergleichen Sie insbesondere die Anwaltskosten – am besten natürlich über ein wirklich unabhängiges Scheidungsportal.
Die Gebühren bei der Scheidung
Die Gerichtskosten bestimmen sich ausschließlich nach dem Gerichtskostengesetz, die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Aufgrund des Verfahrenswerts können in der jeweiligen Tabelle der beiden Gesetze zum einen die Gerichtskosten und zum anderen die Anwaltskosten abgelesen werden.
Wenig streiten, viel Geld sparen
Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang unsere Scheidungsanwälte für Sie tätig werden müssen. Je mehr Sie selbst regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden. Also sollten Sie versuchen, Ihr Scheidungsverfahren so einvernehmlich wie möglich zu gestalten.
Generell stehen immer zwei Posten auf der Rechnung des Familienanwalts: Einreichen des Scheidungsantrags beim Gericht und das Stellen des Scheidungsantrags in der Gerichtsverhandlung.
Hier können Sie ausrechnen, wie hoch die Scheidungskosten bei einer streitigen Scheidung und bei einer einvernehmlichen Scheidung ausfallen:
Jetzt Scheidungskosten berechnen
Ihr Ergebnis
Herkömmliche Scheidung*
Smarte Scheidung (einvernehmlich)
* Die Kosten einer herkömmlichen Scheidung können noch deutlich höher ausfallen, falls sich das Verfahren in die Länge zieht (z.B. weil es zu Streitigkeiten kommt).
Dabei ist zu beachten, dass manche Gerichte einvernehmliche Scheidungen dadurch fördern, dass sie die Verfahrenswerte bei diesen Verfahren heruntersetzen. Üblich ist eine Reduzierung um 25 %.
Scheidungskosten einsparen – Wie geht das?
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kosten minimieren können. Das gilt für einvernehmliche Scheidungen und auch für streitige Scheidungen. Ein paar gute Spar-Tipps finden Sie hier!
Bei Einvernehmen beider Parteien
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Anwalt beauftragt. Somit muss auch nur ein Anwalt bezahlt werden!
Wenn Streitigkeiten vorliegen
Sie können einen Mediator einschalten und eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Sie können auch alle Scheidungsfolgen vorher in einem Ehevertrag festlegen.
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen
Der Bundesfinanzhof hat nach langer Rechtsunsicherheit entschieden, dass die Kosten für ein Scheidungsverfahren in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nicht absetzbar sind. Prozesskosten werden schon seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 2013 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.
Fazit: Sie können viel Geld einsparen bei Ihrer Scheidung
Eine Scheidung kostet zwar immer Geld. Dennoch liegt es auch an Ihnen, ob Sie 2 teure Anwälte benötigen oder ob Sie sich einen Anwalt sparen können, weil Sie die zu regelnden Angelegenheiten bereits im Vorfeld besprochen und bestenfalls notariell in einem Ehevertrag festgehalten haben.
Die Kostenermittlung und die möglichen Abzüge sind deutschlandweit leider nicht einheitlich. Deswegen gibt es viele Spielräume, die Sie nutzen sollten.