Wer seinen Job verliert, muss sich arbeitslos melden. So viel wissen die meisten Arbeitnehmer, aber wie lange sie dafür Zeit haben und was alles passieren kann, wenn sie sich zu lange Zeit lassen, darüber werden sie nur selten umfassend aufgeklärt. Wir bringen Licht ins Dunkel.
Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?
Prinzipiell müssen Sie sich spätestens 3 Monate vor Ende einer Beschäftigung arbeitssuchend melden. Das ist in der Praxis allerdings gar nicht immer möglich, nicht jede Kündigungsfrist läuft so lange. In diesem Fall müssen Sie sich spätestens 3 Tage nach Zugang der Kündigung arbeitsarbeitssuchend melden, entweder schriftlich, telefonisch (0800 4 555500) oder online beim Arbeitsamt. Wenn Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben, informiert Sie die Arbeitsagentur über die weiteren Schritte, beispielsweise darüber, dass Sie sich spätestens am ersten Tag nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrags arbeitslos melden müssen.
Online erfahren Sie auch, welches Jobcenter oder welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist und können direkt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Aber Achtung: Wer sich zu spät arbeitslos gemeldet hat, der riskiert direkt eine einwöchige Sperrfrist. Aber noch in einem zweiten Punkt sollten Sie Fristen im Auge behalten – nämlich, wenn Sie gegen Ihre Kündigung klagen wollen.
Frist für eine Kündigungsschutzklage
Wer mit seiner Kündigung nicht einverstanden ist, muss doppelt schnell sein – denn eine potenzielle Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen. Entsprechend sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unmittelbar nach der Arbeitslos-Meldung kontaktieren. Eine Kündigungsschutzklage hat oft gute Chancen, Ihnen eine faire Abfindung zu verschaffen oder sogar Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, sofern Sie das wünschen.
Kein Fall ist wie der Andere! Der Ausgang eines arbeitsrechtlichen Verfahrens kann für unsere Mandanten von existenzieller Bedeutung sein. Mit dem notwendigen Überblick das volle Maß an juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, der richtigen Strategie und notwendigen Ausdauer vertritt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung Ihre Interessen vor allem im Arbeitsrecht. Er erhebt für Sie eine zielführende Kündigungsschutzklage. Er begegnet den Stärken des Gegners mit der richtigen Taktik und deckt die Schwächen des Gegners schonungslos auf.