Tachomanipulation bei jedem dritten Gebrauchtwagen
Laut Ermittlungsergebnissen der Polizei ist an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden – obwohl es sich dabei um Betrug handelt. Durch Tachomanipulation wird pro Fahrzeug im Durchschnitt eine illegale Wertsteigerung von 3.000 Euro erreicht. Das führt allein in Deutschland jedes Jahr zu einem Schaden von über sechs Milliarden Euro.
Geräte zur Tachojustierung sind legal erhältlich
Ein Problem ist dabei, dass Geräte zur Tachomanipulation grundsätzlich legal hergestellt und verkauft werden können. Daher werden sie auch ganz offen angeboten, z.B. über Amazon *.
Der Grund dafür: Auch Tachos können kaputtgehen und müssen dann ausgetauscht werden. Der Tachostand des neuen (oder gebrauchten) Tachos muss dann aber dem tatsächlichen Kilometerlstand des Fahrzeugs angepasst werden. Realistisch gesehen sind solche Fälle zwar selten, sie reichen aber, um die Geräte zur Tachojustierung legal zu verkaufen.
Diese handlichen, leicht bedienbaren Geräte zur Tachojustierung enthalten Software, mit der die allermeisten Autos in Deutschland binnen Sekunden auf einen beliebigen Kilometerstand manipuliert werden können. Bei der Mehrzahl der Autos kann die Laufleistung ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig verstellt werden – einfach durch Anschluss des Manipulationsgerätes an den Diagnose-Stecker (OBD-Schnittstelle).
So können Käufer sich vor Tachomanipulation schützen
ADAC Tests haben ergeben: Keines der aktuellen Fahrzeuge kann als manipulationssicher gelten. Das Herunterdrehen des Tachostandes ist bei allen Modellen so simpel und billig, dass sich beim Verkauf ein deutlicher Gewinn aus der Manipulation schlagen lässt. Käufer können eine Tachomanipulation daher nie sicher ausschließen, mit den folgenden Tipps machen sie es Betrügern aber schwerer:
- Achten Sie auf den Gesamtzustand des Fahrzeugs. Insbesondere eine ungewöhnlich starke Abnutzung an Fußmatten, Sitzen, Lenkrad und anderen Bedienelementen lässt sich auch von Laien erkennen. Allerdings kann hier etwas „aufgehübscht“ worden sein.
- Lassen Sie sich das „Scheckheft“ (Serviceheft, Bordbuch) und nach Möglichkeit auch ältere Werkstattrechnungen zeigen. Hier sind frühere Kilometerstände vermerkt. Achten Sie auch darauf, ob z.B. die Stempel alle verdächtig gleich und neu aussehen oder ob verschiedene Unterschriften dasselbe Schriftbild haben. Beides kann ein Hinweis auf eine Fälschung sein.
- Lassen Sie sich die Laufleistung des Fahrzeugs zusichern. Vermeiden Sie im Kaufvertrag Formulierungen wie „Fahrleistung laut Vorbesitzer“, „Tachostand wie abgelesen“, „Kilometerstand laut Tacho“ oder „… soweit bekannt“. Dies deutet darauf hin, dass der Verkäufer die Laufleistung eben nicht garantieren will – z.B. weil er den Tacho manipuliert hat oder eine Tachojustierung beim Vorbesitzer vermutet.
- Bei Kauf von Privat: Lassen Sie sich das Einverständnis geben, dass Sie bei der Werkstatt die Daten zu früheren Werkstattbesuchen einsehen dürfen.
Tachomanipulationen nachträglich nachweisen
Die Zeiten, in denen ein Fahrzeugalter leicht anhand der Abnutzungsspuren identifiziert werden konnte, sind größtenteils vorbei. Natürlich kann dies zu Indizien führen, aber es gibt weitaus genauere technische Möglichkeiten. So haben fast alle Hersteller die tatsächlich gefahrenen Kilometer in diversen Steuergeräten „versteckt“ – und nicht jedes Gerät zur „Tachojustierung“ kann alle diese Speicher manipulieren. Daher kann die Tachomanipulation oft mit entsprechender Software erkannt werden.
Hierzu sind die meisten Werkstätten jedoch nicht in der Lage, da diese mit ihren Testern nicht auf alle Speicher und vor allem nicht auf die relevanten Datenebenen zugreifen können. Hierfür bedarf es eines spezialisierten Gutachters, der über selbstgeschriebene oder entwicklungsspezifische Software verfügt. Auch eine hochspezialisierte Laufdiagnose des Motos kann Aufschluss über die tatsächliche Laufleistung geben.
Weiterhin können die bei Vertragswerkstätten hinterlegte Fahrzeughistorie und sonstige Dokumente überprüft werden. Aufgrund von Datenschutzrechten bekommen betrogene Käufer die Informationen jedoch nicht ohne Weiteres. Bei konkretem Verdacht kann aber über die Gerichte eine Verfügung auf Herausgabe erwirkt werden.
Möglichkeiten bei Tachobetrug: Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz
Hat ein Gebrauchtwagenkäufer den Verdacht, dass sein Tacho manipuliert ist, sollte er schnell handeln. Mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts kann er nicht nur den Verkäufer verklagen. Er kann auch die Herausgabe von Werkstattunterlagen oder Kaufverträgen erreichen oder einen geeigneten Gutachter beauftragen.
Je nach Fall haben Kunden dann die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten und so ihr Geld wiederzubekommen. Oder die Kunden können ihr Auto behalten und den Minderwert oder Schadensersatz verlangen. Kann nachgewiesen werden, wer für die Tachomanipulation verantwortlich ist, kann man außerdem Anzeige erstatten.
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